Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung des Neuen Rathauses
- Die Sanierungsarbeiten umfassen die vorgesehenen Gewerke. Für sämtliche Gewerke wurden geeignete Fachfirmen gefunden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorgezogene Umsetzung der Sanierungals Nächstes2026
- Möglicher Beginn der ArbeitenNovember 2026
- Abruf der Fördermittel2027
- Ende des Förderzeitraums2028
Vergabeverfahren
Die erforderlichen Arbeiten wurden ausgeschrieben, für sämtliche vorgesehenen Gewerke wurden Fachfirmen gefunden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Sanierung war ursprünglich für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Im Laufe des Jahres 2026 standen Mittel für eine vorgezogene Umsetzung zur Verfügung, weshalb die Arbeiten bereits 2026 durchgeführt werden sollen.
Die erforderlichen Arbeiten wurden ausgeschrieben und für sämtliche vorgesehenen Gewerke wurden geeignete Fachfirmen gefunden. Die Sanierungsarbeiten sind bereits beauftragt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung soll die überplanmäßige Ausgabe von 75.289,38 €/Brutto für die Sanierung genehmigen und die Deckung durch Einsparungen bei nicht benötigten EKVO-Mitteln 2026 beschließen.
Noch offen
- Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe und der Deckung durch die Gemeindevertretung
Ort der Leistung
Elz, Hessen
Markiert ist Elz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Auftragssumme für die Sanierungsarbeitenbrutto | 75.289 € |
|---|---|
| Erforderliche förderfähige Investitionen | 245.000 € |
- Förderung
- 196.000 € aus Zukunft Innenstadt bei 80 % Förderquote, förderfähige Investitionen von 245.000 €, Eigenanteil 49.000 €
- Finanzierung
- Die überplanmäßige Ausgabe von 75.289,38 €/Brutto soll durch Einsparungen bei den im Jahr 2026 vorgesehenen und im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigten EKVO-Mitteln gedeckt werden. Fördermittel aus Zukunft Innenstadt betragen 196.000 € bei einer Förderquote von 80 %, der Eigenanteil beträgt 49.000 €. Die Fördermittel können 2027 abgerufen werden, der Förderzeitraum läuft bis 2028.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.