Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan für den Feuerwehrstandort
- Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Feuerwehrstandort mit Fahrzeug- und Gerätestellplätzen, Möglichkeiten zur Wartung, Schulungsräumen sowie Umkleide- und Sanitärräumen. Der Hauptgeltungsbereich wurde von ca. 0,96 ha auf ca. 1,33 ha erweitert, der Geltungsbereich umfasst insgesamt 2,1 ha einschließlich Ausgleichsflächen.
- Ausgleichsflächen
- Zusatzgeltungsbereich B umfasst ca. 2.110 m2 nordwestlich des Hauptgeltungsbereichs. Zusatzgeltungsbereich C bei Lampertsfeld umfasst ca. 4.894 m2, beide Zusatzbereiche dienen dem Ausgleich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurf und Fachgutachten im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt, Behördenbeteiligung (erledigt)31.08.2026 bis 02.10.2026
- Sitzung der Gemeindevertretung zum Abwägungs- und Satzungsbeschlussals Nächstes12.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde plant ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld und will die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort zusammenlegen.
Der Standort liegt an der Landesstraße nach Unterweisenborn gegenüber dem Gewerbegebiet „Die Aue“. Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über die L 3171 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan samt Billigung der Begründung werden vorgeschlagen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.