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Zur EntscheidungGemeinde Schenklengsfeld · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld

Die Gemeinde plant im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld ein neues Feuerwehrgerätehaus und die Zusammenlegung der Ortsteilwehren an einem zentralen Standort. Der Bebauungsplan schafft dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen, der Satzungsbeschluss ist für die Sitzung am 12.11.2026 vorgeschlagen.

Nächster Schritt

Satzungsbeschluss in der Gemeindevertretung am 12.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan für den Feuerwehrstandort
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Feuerwehrstandort mit Fahrzeug- und Gerätestellplätzen, Möglichkeiten zur Wartung, Schulungsräumen sowie Umkleide- und Sanitärräumen. Der Hauptgeltungsbereich wurde von ca. 0,96 ha auf ca. 1,33 ha erweitert, der Geltungsbereich umfasst insgesamt 2,1 ha einschließlich Ausgleichsflächen.
Ausgleichsflächen
Zusatzgeltungsbereich B umfasst ca. 2.110 m2 nordwestlich des Hauptgeltungsbereichs. Zusatzgeltungsbereich C bei Lampertsfeld umfasst ca. 4.894 m2, beide Zusatzbereiche dienen dem Ausgleich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf und Fachgutachten im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt, Behördenbeteiligung (erledigt)31.08.2026 bis 02.10.2026
  2. Sitzung der Gemeindevertretung zum Abwägungs- und Satzungsbeschlussals Nächstes12.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde plant ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld und will die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort zusammenlegen.

Der Standort liegt an der Landesstraße nach Unterweisenborn gegenüber dem Gewerbegebiet „Die Aue“. Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über die L 3171 vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan samt Billigung der Begründung werden vorgeschlagen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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