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Zur EntscheidungGemeinde Groß-Rohrheim · Planung & Beratung · Vorlage vom

Gewerbegebiet Nordost in Groß-Rohrheim

Die Gemeinde bereitet nordöstlich des bestehenden Gewerbegebiets neue Gewerbeflächen vor. Da der Bebauungsplan wegen zusätzlicher Abstimmungen und Untersuchungen nicht rechtzeitig fertig wird, soll die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Die Entscheidung ist für den 05.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Beratung in der Gemeindevertretung am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Nordost“
Der Bebauungsplan soll nordöstlich des bestehenden Gewerbegebiets ein neues Gewerbegebiet vorbereiten. Vorgesehen sind moderne Umwelt- und Immissionsschutzstandards sowie Ausgleichsflächen und -maßnahmen.
Verlängerung der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans soll um ein Jahr verlängert werden. Der Gemeindevorstand soll den Beschluss ortsüblich bekannt machen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Veränderungssperre parallel zum Aufstellungsbeschluss beschlossen (erledigt)06.11.2024
  2. Veränderungssperre in Kraft getreten (erledigt)14.11.2024
  3. Bisherige Veränderungssperre gilt einschließlich dieses Tagesals Nächstes13.11.2026
  4. Beratung in der Gemeindevertretung05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Groß-Rohrheim plant nordöstlich des bestehenden Gewerbegebiets neue Gewerbeflächen, weil die verfügbaren Entwicklungsmöglichkeiten nahezu ausgeschöpft sind. Die Gemeinde ist nicht Eigentümerin der Flächen, die Folgenutzung soll durch Bebauungsplan, besonderes Vorkaufsrecht und Veränderungssperre gesichert werden.

Die Gemeindevertretung beschloss am 06.11.2024 parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre. Sie trat am 14.11.2024 in Kraft und gilt bis einschließlich 13.11.2026. Zusätzliche Abstimmungen und umweltbezogene sowie fachplanerische Untersuchungen verzögern das Bebauungsplanverfahren.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beschlossen werden soll eine Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27, der Gemeindevorstand soll den Beschluss ortsüblich bekannt machen.

Noch offen

  • Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre
  • Abschluss der erforderlichen Abstimmungen sowie umweltbezogenen und fachplanerischen Untersuchungen und des Bebauungsplanverfahrens

Ort der Leistung

Groß-Rohrheim, Hessen

Markiert ist Groß-Rohrheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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