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Zur EntscheidungGemeinde Groß-Rohrheim · Planung & Beratung · Vorlage vom

Die Ruhweide in Groß-Rohrheim

Nach Aufgabe eines Baustoffhandels sollen bestehende Gewerbeflächen nördlich der Riedstraße um Wohnnutzungen ergänzt und die Umsiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebs planungsrechtlich vorbereitet werden. Eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung und städtebauliche Entwicklung
Die bestehenden Gewerbeflächen im Nordwesten des Gemeindegebiets, nördlich der Riedstraße, sollen um Wohnnutzungen, betreutes Wohnen und sozialen Wohnungsbau ergänzt werden. Die Planung soll außerdem die Umsiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebs an einen immissionsschutzrechtlich besser geeigneten Standort ermöglichen.
Veränderungssperre
Vorgesehen ist eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Die Ruhweide“. Sie soll die städtebauliche Gesamtentwicklung und die gewünschte Folgenutzung sichern.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlage erstellt (erledigt)22.10.2026
  2. Beratung im Dorfentwicklung- Bau- und Umweltausschuss (erledigt)27.10.2026
  3. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Satzung über eine Veränderungssperre neben der Aufstellung eines Bebauungsplans, der Gemeindevorstand soll mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Anlass ist die Aufgabe eines Baustoffhandels. Im Plangebiet und seinem Umfeld haben sich Wohnnutzungen etabliert.

Die Gemeinde will bestehende Gewerbeflächen nördlich der Riedstraße maßvoll nachverdichten. Vorgesehen sind Wohnnutzungen, betreutes Wohnen und sozialer Wohnungsbau in einem Urbanen Gebiet sowie die Möglichkeit, einen landwirtschaftlichen Betrieb an einem immissionsschutzrechtlich besser geeigneten Standort neu zu entwickeln.

Zur Sicherung der gewünschten Folgenutzung sollen neben der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Die Ruhweide“ beschlossen werden. Die Gemeinde ist nicht Eigentümerin der Flächen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, eine Satzung über eine Veränderungssperre für eine näher beschriebene beziehungsweise abgegrenzte Fläche im Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Die Ruhweide“ zu beschließen und den Gemeindevorstand mit der ortsüblichen Bekanntmachung zu beauftragen.

Noch offen

  • Ein Beschlussergebnis zur Veränderungssperre ist nicht belegt.

Ort der Leistung

Groß-Rohrheim, Hessen

Markiert ist Groß-Rohrheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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