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Im GesprächGemeinde Groß-Rohrheim · Bau & Handwerk, Sicherheit & Dienste · Sitzung am

Feuerwehrgerätehaus Groß-Rohrheim, HIFG-Mittel

Die Gemeinde Groß-Rohrheim hat aus dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz ein Kontingent von bis zu 931.377 € erhalten. Die Gemeindevertretung soll am 05.11.2026 beschließen, es für den Neubau oder die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses einzusetzen.

Nächster Schritt

Gemeindevertretung entscheidet am 05.11.2026, Mittel im Haushalt 2027 berücksichtigen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Feuerwehrgerätehaus
Neubau oder Sanierung des Feuerwehrgerätehauses. Die Entscheidung darüber steht im Beschlussvorschlag noch offen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage (erledigt)29.10.2026
  2. Gemeindevertretung soll über die Maßnahme entscheidenals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinde Groß-Rohrheim wurde mit Zuwendungsvertrag der WIBank aus der ersten Kontingentzuweisung ein Betrag von bis zu 931.377 € zugewiesen. Investitionen im Bereich Bevölkerungsschutz sind nach dem Zuwendungsvertrag ausdrücklich förderfähig.

Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 22.09.2026 sollen die Voraussetzungen für eine Kombination von HIFG-Mitteln mit Fördermitteln des Landes geschaffen werden. Die zweite Kontingentzuweisung ab 2029 ist nicht Gegenstand des Beschlusses.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Gemeindevertretung soll das Kontingent von 931.377 € für den Neubau oder die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses einplanen und zur Finanzierung einsetzen.

Noch offen

  • Neubau oder Sanierung ist noch nicht entschieden.

Ort der Leistung

Groß-Rohrheim, Hessen

Markiert ist Groß-Rohrheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
HIFG-Kontingent der ersten Zuweisung, bis 931.377 €
Finanzierung
Das Kontingent von bis zu 931.377 € soll zur Finanzierung der Maßnahme eingesetzt werden. Die Mittel sind im Haushalt 2027 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

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