Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bestandsaufnahme und Bewertung
- Die Hitzebelastung der städtischen Kindertagesstätten soll erfasst und bewertet werden. Besonders zu berücksichtigen sind Räume, die sich während sommerlicher Hitzeperioden stark aufheizen.
- Hitzeschutzmaßnahmen prüfen
- Der konkrete Bedarf soll für jede Kita ermittelt werden. Als mögliche Maßnahmen sind Kälteinseln sowie mobile oder kompakt fest installierte Klimageräte zu prüfen.
- Kosten und Förderung prüfen
- Die voraussichtlichen Kosten und mögliche Förderung über das Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ sollen ermittelt werden. Förderanträge sollen bei erfüllten Voraussetzungen fristgerecht vorbereitet und eingereicht werden.
- Ergebnisse vorlegen
- Der Stadtverordnetenversammlung sollen die Prüfergebnisse einschließlich einer Priorisierung der Einrichtungen, der voraussichtlichen Kosten und der möglichen Landesförderung vorgelegt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen (erledigt)20.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur (erledigt)21.10.2026
- Beratung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Förderanträge fristgerecht vorbereiten und einreichen, soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt sind
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Erstellung eines Hitzeaktionsplans für Oestrich-Winkel beschlossen. Der Antrag betrifft ergänzend den Schutz der städtischen Kindertagesstätten.
Die Verwaltung hat bereits erste Anfragen an Kindergärten gestellt und mögliche Maßnahmen gesammelt, um bei einem Förderaufruf schnell reagieren zu können. Das MGH ist laut Rückmeldung des Fördermittelgebers nicht förderfähig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Magistrat soll im Rahmen des beschlossenen Hitzeaktionsplans die Hitzebelastung der Kindertagesstätten erfassen und bewerten, den Maßnahmenbedarf ermitteln, Kosten und Fördermöglichkeiten prüfen und die Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Ergebnis: Der Antrag wurde einstimmig beschlossen..
Noch offen
- Die Ergebnisse einschließlich Priorisierung der Einrichtungen, voraussichtlicher Kosten und möglicher Landesförderung sollen der Stadtverordnetenversammlung noch vorgelegt werden.
- Es wurde beim Fördermittelgeber nachgefragt, ob das MGH zu den förderfähigen Einrichtungen zählt. Dies wurde verneint.
Ort der Leistung
Oestrich-Winkel, Hessen
Markiert ist Oestrich-Winkel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Förderung
- Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“: bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro je Einrichtung bzw. Standort, rund zehn Millionen Euro in den kommenden drei Jahren
- Finanzierung
- Das Landesprogramm stellt nach den derzeit vorliegenden Informationen in den kommenden drei Jahren rund zehn Millionen Euro bereit. Die Förderung kann bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, maximal 5.000 Euro je Einrichtung bzw. Standort. Im Beschlusstext wird ein maximaler Förderbetrag von 5.000€ pro Einrichtung genannt.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.