Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Wertstoffhof und bauliche Anlagen
- Geplant ist ein zentraler öffentlicher Abfallbetrieb zur Abfallverwertung mit täglichen Öffnungszeiten und großem Annahmespektrum. Er soll den Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik entsprechen.
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Teiländerung
- Das Plangebiet umfasst ca. 4.298 m², die Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst ca. 4.195 m². Der Entwurf sieht eine zusätzliche Grünfläche für Natur- und Artenschutz, eine reduzierte Betriebsfläche sowie überarbeitete Nutzungskennwerte und Entwässerungsplanung vor.
- Plangebiet und Flurstücke
- Zum Plangebiet gehören Flurstücke der Gemarkung Oestrich-Winkel sowie die Flurstücke 212/19 und 212/32 der Gemarkung Geisenheim. Im Bereich der Hauptstraße (B 42) ist der Geltungsbereich auf die für Zu- und Abfahrten benötigten Flächen beschränkt, betroffen sind Flurstücke 59/1 teilweise, 59/5 teilweise und 59/6. Die Genehmigung der Zuordnung der Geisenheimer Flurstücke durch Grenzänderungsverfahren steht noch aus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen (erledigt)09.09.2024
- Grenzänderungsvertrag in Geisenheim beschlossen (erledigt)13.05.2026
- Grenzänderungsvertrag in Oestrich-Winkel beschlossen (erledigt)08.06.2026
- Formale Offenlage und Einleitung der Flächennutzungsplan-Teiländerung beschlossen (erledigt)20.10.2026
- Mindestens 30 Tage Veröffentlichung, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Teiländerung, mindestens 30 Tage Veröffentlichung im Internet, zusätzliche öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Eigenbetriebe Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises beabsichtigen einen zentralen Wertstoffhof mit täglichen Öffnungszeiten und großem Annahmespektrum. Er soll die kleineren Höfe in Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel ersetzen, die nur stundenweise geöffnet sind und ein eingeschränktes Annahmespektrum haben.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde am 09.09.2024 beschlossen. Die Beschlüsse zur formalen Offenlage und zur Einleitung der Flächennutzungsplan-Teiländerung wurden am 20.10.2026 einstimmig gefasst. Die Genehmigung des Grenzänderungsverfahrens durch den Rheingau-Taunus-Kreis steht noch aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Flächennutzungsplan-Teiländerung sollen jeweils mindestens 30 Tage im Internet veröffentlicht, zusätzlich öffentlich ausgelegt und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Die Flurstücke 212/19 und 212/32 der Gemarkung Geisenheim werden in den Geltungsbereich einbezogen. Ergebnis: Einstimmig beschlossen..
Noch offen
- Die Genehmigung des Grenzänderungsverfahrens durch den Rheingau-Taunus-Kreis steht noch aus.
- Der Vorhabenträger soll den Entwurf des Durchführungsvertrags parallel zum Offenlageverfahren zur internen Abstimmung vorlegen.
Ort der Leistung
Oestrich-Winkel, Hessen
Markiert ist Oestrich-Winkel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.