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BeschlossenStadt Oestrich-Winkel · Energie & Umwelt, Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Windvorrangflächen in Oestrich-Winkel

Laut Klimaschutzkonzept ist Windenergie erforderlich, um die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Verpachtung der drei städtischen Windvorrangflächen beschlossen. Das Ergebnis ist den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen.

Nächster Schritt

Entscheidung über das Verfahrensergebnis durch die Stadtverordneten

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Verpachtung von Windvorrangflächen
Vorgesehen ist die Verpachtung der drei städtischen Windvorrangflächen 2-414, 2-414m und 2-414k zur Nutzung von Windenergie. Die Bereiche rund um Hallgarter Zange und Kalte Herberge sind freizuhalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Stadtverordnetenversammlung (erledigt)22.10.2026
  2. Entscheidung über die Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Interessenbekundungsverfahren im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Wertungskriterien: unternehmensbezogen 15 Prozent, wirtschaftlich 25 Prozent, technisch 20 Prozent, Beteiligungsmodelle 20 Prozent, Kommunikation und Dialog 5 Prozent sowie Zusammenarbeit mit Kommunen 15 Prozent.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Laut dem einstimmig beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt sind die selbst gesetzten Klimaschutzziele nur durch Windenergie erreichbar.

Die Stadt erwartet zusätzliche Einnahmen aus Pacht oder Mindestnutzungsentgelt, Kommunalabgabe und perspektivisch Gewerbesteuer von mindestens einem höheren sechsstelligen Betrag pro Jahr.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Magistrat soll ein Interessenbekundungsverfahren im Zuge eines Verhandlungsverfahrens zur Verpachtung der drei städtischen Windvorrangflächen für Windenergie einleiten. Das Verfahrensergebnis ist den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen. Die Bereiche rund um Hallgarter Zange und Kalte Herberge sind freizuhalten. Ergebnis: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Einleitung des Verfahrens mehrheitlich zu, mit fünf Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung..

Noch offen

  • Das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens und die Entscheidung über die Verpachtung stehen aus.

Ort der Leistung

Oestrich-Winkel, Hessen

Markiert ist Oestrich-Winkel, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Erwartete zusätzliche Einnahmen aus Pacht oder Mindestnutzungsentgelt, Kommunalabgabe und perspektivisch Gewerbesteuermindestens höherer sechsstelliger Betrag pro Jahrnicht beziffert

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