Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau der Kläranlage
- Geplant ist der Neubau am Standort der bestehenden Anlage auf aktuell bebautem Gelände. Vorgesehen sind ein Rechengebäude, ein Sandfang, eine vierstraßige biologische Reinigungsstufe, zwei Nachklärbecken, Anlagen zur Überschussschlammentwässerung, eine Faulschlammentwässerung mittels Dekanter, zwei Schlammstapelbehälter, zwei Faultürme sowie je ein Maschinen- und Bürogebäude. Die Anlage soll die N- und P-Elimination verbessern.
- Einleitung und Reinigungswerte
- Die Einleitung erfolgt in die Dietzhölze, Gemarkung Eibelshausen, Flur 13, Flurstück 28/1, das behandelte Abwasser wird über Flurstück 88 eingeleitet. Mit Inbetriebnahme der Erweiterung, spätestens ab dem 01.01.2031, gelten Überwachungswerte von 2,0 mg/l Ammoniumstickstoff und 0,65 mg/l Gesamtphosphor sowie betriebliche Monatsmittelwerte von 1,2 mg/l NH4-N, 0,45 mg/l Pges und 0,20 mg/l o-PO4-P.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsversammlung beschloss das Bauprogramm 2027-2031 (erledigt)21.10.2026
- Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (erledigt)07.10.2026
- Gemeindevertretung soll das Bauprogramm bestätigenals Nächstes12.11.2026
- Beginn der Umsetzung in wesentlichen Teileninnerhalb von vier Monaten ab 07.10.2026
- Strengere Überwachungswerte spätestens einzuhalten01.01.2031
Vergabeverfahren
Bei späterer Förderung sind die Vorschriften zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen zu beachten.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Zustandsermittlung und Schmutzfrachtberechnung ergaben, dass nur ein Neubau die steigenden Anforderungen erreichen kann. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes hat das Bauprogramm 2027-2031 mit Zielen und Zahlen am 21.10.2026 beschlossen, die Gremien beider Gemeinden sollen es bestätigen.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde durch die WIBank am 07.10.2026 genehmigt. Diese Genehmigung ist keine endgültige Förderentscheidung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung soll das Bauprogramm 2027-2031 als Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Kommunen mit dem Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ bestätigen.
Noch offen
- Die Gemeindevertretung muss das Bauprogramm noch bestätigen.
- Die Höhe der Landesförderung und die endgültige Förderentscheidung stehen aus.
- Der Erlaubnisbescheid wurde kürzlich in Frage gestellt.
- Eine neue, separate Einleitungserlaubnis ist später zu beantragen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Verwaltungskosten für den Erlaubnisbescheid | 3.060 € |
|---|
- Förderung
- Förderung durch das Land Hessen vorgesehen, Höhe noch nicht erklärt
- Finanzierung
- Haushaltsmittel für die Maßnahme werden bereitgestellt. Das Bauprogramm und die erklärte Finanzierungsabsicht bilden die Basis für eine Förderung durch das Land Hessen, Förderhöhe und endgültige Förderentscheidung sind noch offen.
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