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Im GesprächGemeinde Calden · Planung & Beratung · Sitzung am

Machbarkeitsstudie interkommunale Zusammenarbeit in Calden

Zusätzliche gesetzliche Anforderungen, eine angespannte Finanzlage und Fachkräftemangel belasten die kommunalen Verwaltungen. Beantragt ist eine Machbarkeitsstudie zu verschiedenen Formen der Zusammenarbeit im Altkreis Hofgeismar, die Beratung ist für den 02.11.2026 und die Beschlussfassung für den 05.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.11.2026, Beschlussfassung in der Gemeindevertretung am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Machbarkeitsstudie
Untersucht werden sollen unterschiedliche Formen interkommunaler Zusammenarbeit, von bereichsweiser IKZ bis hin zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Studie soll die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für die beteiligten Kommunen darstellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes02.11.2026
  2. Beschlussfassung in der Gemeindevertretung05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Magistrat der Stadt Hofgeismar soll stellvertretend den Förderantrag beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz stellen, nachdem alle mitmachenden Nachbarkommunen positiv beschlossen haben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Zusätzliche gesetzliche Anforderungen binden Kapazitäten, die Finanzlage verschlechtert sich und Fachkräfte sind zunehmend schwer zu gewinnen.

Die Kommunen des Altkreises Hofgeismar wollen mögliche Formen und Umfänge interkommunaler Zusammenarbeit auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen lassen. Die Ergebnisse sollen den kommunalen Gremien als Diskussions- und mögliche Entscheidungsgrundlage dienen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beantragt wird die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung engerer interkommunaler Zusammenarbeit mit Kommunen des Altkreises Hofgeismar.

Noch offen

  • Die Gemeindevertretung muss über den Antrag entscheiden.
  • Die endgültige Förderhöhe hängt davon ab, wie viele Kommunen teilnehmen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Förderung
Bei zwei teilnehmenden Kommunen zunächst pauschal 30.000 Euro, bei Beteiligung sämtlicher Kommunen des Altkreises Hofgeismar wurden 60.000 bis 70.000 Euro in Aussicht gestellt.
Finanzierung
Bei zwei teilnehmenden Kommunen beträgt die Förderung zunächst pauschal 30.000 Euro. Bei Beteiligung sämtlicher Kommunen des Altkreises Hofgeismar wurden 60.000 bis 70.000 Euro in Aussicht gestellt.

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