Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Machbarkeitsstudie
- Untersucht werden sollen unterschiedliche Formen interkommunaler Zusammenarbeit, von bereichsweiser IKZ bis hin zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Studie soll die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für die beteiligten Kommunen darstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes02.11.2026
- Beschlussfassung in der Gemeindevertretung05.11.2026
Vergabeverfahren
Der Magistrat der Stadt Hofgeismar soll stellvertretend den Förderantrag beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz stellen, nachdem alle mitmachenden Nachbarkommunen positiv beschlossen haben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Zusätzliche gesetzliche Anforderungen binden Kapazitäten, die Finanzlage verschlechtert sich und Fachkräfte sind zunehmend schwer zu gewinnen.
Die Kommunen des Altkreises Hofgeismar wollen mögliche Formen und Umfänge interkommunaler Zusammenarbeit auf ihre Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen lassen. Die Ergebnisse sollen den kommunalen Gremien als Diskussions- und mögliche Entscheidungsgrundlage dienen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beantragt wird die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung engerer interkommunaler Zusammenarbeit mit Kommunen des Altkreises Hofgeismar.
Noch offen
- Die Gemeindevertretung muss über den Antrag entscheiden.
- Die endgültige Förderhöhe hängt davon ab, wie viele Kommunen teilnehmen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Förderung
- Bei zwei teilnehmenden Kommunen zunächst pauschal 30.000 Euro, bei Beteiligung sämtlicher Kommunen des Altkreises Hofgeismar wurden 60.000 bis 70.000 Euro in Aussicht gestellt.
- Finanzierung
- Bei zwei teilnehmenden Kommunen beträgt die Förderung zunächst pauschal 30.000 Euro. Bei Beteiligung sämtlicher Kommunen des Altkreises Hofgeismar wurden 60.000 bis 70.000 Euro in Aussicht gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.