Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch und Wohnungsbau
- Die bestehenden Gewerbehallen und das Bestandswohnhaus sollen abgebrochen und durch mehrere Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage ersetzt werden. Geplant sind 2 bis 3 Vollgeschosse und Staffelgeschosse, überwiegend 2-Zimmer-Wohnungen, einige 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen sowie Einzelappartements. Vorgesehen ist eine Sozialquote von 30 Prozent mit gefördertem Wohnraum.
- Mischgebiet an der Marburger Straße
- Entlang der Marburger Straße ist teilweise Gewerbe vorgesehen. Die genaue Aufteilung in ein kleineres Misch- oder Urbanes Gebiet und ein größeres Allgemeines Wohngebiet soll der Bebauungsplan sichern.
- Erschließung und Quartiersgestaltung
- Stellplätze sollen überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht werden. Vorgesehen sind außerdem Fahrrad- und Lastenradplätze, Voraussetzungen für E-Ladeinfrastruktur, Begrünung, eine Quartiersmitte mit Kinderspielbereich sowie PV-Anlagen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss des Magistrats zur Einleitung (erledigt)12.10.2026
- Vorberatung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und Verkehr (erledigt)20.10.2026
- Vorberatung im Ortsbeirat Wieseckals Nächstes04.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung soll das Baugrundstück neu geordnet werden: vorgesehen sind ein kleineres Misch- oder Urbanes Gebiet an der Marburger Straße und ein größeres Allgemeines Wohngebiet im rückwärtigen Bereich.
Der Magistrat hat am 12.10.2026 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans einzuleiten. Die Vorlage ist zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Aufstellung des Bebauungsplans WI 06/12 „Marburger Straße / Höhenweg“ soll eingeleitet und der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht werden.
Noch offen
- Der Einleitungsbeschluss steht noch aus.
- Der Bebauungsplan ist noch zu erarbeiten, ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor zu den städtischen Belangen soll abgeschlossen werden.
Ort der Leistung
Gießen, Hessen
Markiert ist Gießen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.