Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Neubau Feuerwehrhaus Würzberg
- Planung und Baubeginn für das Feuerwehrhaus Würzberg sind für 2027 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2027 zu beschließen (erledigt)01.10.2026
- Der Wirtschaftsplan stand laut Beratungsfolge auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)20.10.2026
- Planung und Baubeginn des Feuerwehrhauses Würzbergals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Eigenbetrieb Bebauen und Verwalten von Liegenschaften will in Würzberg ein neues Feuerwehrhaus bauen. Planung und Baubeginn gehören zu den Schwerpunkten seiner Investitionen im Wirtschaftsplan 2027. Verpflichtungsermächtigungen dafür wurden schon im Wirtschaftsplan 2026 veranschlagt.
Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2025 soll das Grundstück für den Neubau in Würzberg im Jahr 2026 endgültig erworben werden. Für den Beginn der Planung nennt der Bericht 2026/2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl am 01.10.2026, den Wirtschaftsplan 2027 in der vorliegenden Form zu beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung sollte am 20.10.2026 entscheiden. Ergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen.
Noch offen
- Im Wirtschaftsplan 2027 werden keine weiteren Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
- Ob die Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan am 20.10.2026 festgesetzt hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Ort der Leistung
Michelstadt, Hessen
Markiert ist Michelstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
Haushaltsansatz: 3.500.000 €, Haushaltsjahr 2027.
- Finanzierung
- Im Wirtschaftsplan 2027 stehen 3.500.000 € bereit, davon 2.000 T€ aus Vorjahren. Verpflichtungsermächtigungen wurden bereits im Wirtschaftsplan 2026 veranschlagt, weitere kommen 2027 nicht hinzu.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.