Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 95 und die Änderung des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und frühzeitige Beteiligung beauftragt (erledigt)24.02.2026
- Vorentwurfsplanung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt (erledigt)26.08.2026
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Planunterlagen (erledigt)20.10.2026
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2026, anschließend frühzeitige Beteiligung vorgesehenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der Vorentwürfe.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am 24.02.2026 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube in Steinbach und beauftragte den Magistrat mit der frühzeitigen Beteiligung.
Die Vorentwurfsplanung wurde am 26.08.2026 im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss durch den Projektträger und das von ihm beauftragte Planungsbüro vorgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung zu den Planunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 95 und die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Nutzung der Vorentwürfe für die frühzeitige Beteiligung.
Noch offen
- Ergebnis der Beschlussfassung am 20.10.2026 ist im Dokument nicht enthalten.
Ort der Leistung
Michelstadt, Hessen
Markiert ist Michelstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Planungskosten werden vom Projektträger übernommen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.