Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Vorgelegt wurden die Vorentwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „FFSA Tongrube Steinbach“ und zur Änderung des Flächennutzungsplans. Sie sollen als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung dienen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)24.02.2026
- Vorentwurfsplanung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt (erledigt)26.08.2026
- Beratung der Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)20.10.2026
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 24.02.2026 die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube in Steinbach.
Die Vorentwurfsplanung wurde am 26.08.2026 im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss durch den Projektträger und dessen beauftragtes Planungsbüro vorgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung zu den Planunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 95 „FFSA Tongrube Steinbach“ und die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Nutzung der Vorentwürfe als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung.
Noch offen
- Die frühzeitige Beteiligung soll Hinweise zu möglichen Auswirkungen und Konflikten liefern, die Planung kann anhand der Stellungnahmen weiterentwickelt werden.
- Ein Ergebnis der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2026 ist im Dokument nicht belegt.
Ort der Leistung
Michelstadt, Hessen
Markiert ist Michelstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Planungskosten übernimmt der Projektträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.