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Zur EntscheidungStadt Königstein im Taunus · Planung & Beratung · Sitzung am

Mobilitätsplan 2035+ für Königstein im Taunus

Der Plan soll Verkehrsbelastungen reduzieren und eine integrierte Grundlage für die künftige Mobilitätsentwicklung schaffen. Die Beschlussvorlage wurde am 28.10.2026 im Bau- und Umweltausschuss beraten, die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 entscheiden.

Nächster Schritt

Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Ausführung

Förderzeitraum für die Erarbeitung: 15.11.2024 bis 31.01.2027. Die priorisierten Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Mobilitätsplan 2035+
Der Mobilitätsplan in der Fassung vom 02.10.2026 dient als fachliche Grundlage für die zukünftige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung sowie deren schrittweise Umsetzung. Er umfasst allgemeine und verkehrsmittelbezogene Maßnahmen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Förderzeitraum für die Erarbeitung des Mobilitätsplansals Nächstes15.11.2024 bis 31.01.2027
  2. Beratung im Bau- und Umweltausschuss (erledigt)28.10.2026
  3. Vorgesehene Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Verkehr beeinträchtigt laut Vorlage unter anderem Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Flächenverfügbarkeit, Luftreinheit und Klima. Der Plan soll Belastungen reduzieren und eine integrierte Grundlage für die künftige Mobilitätsentwicklung schaffen.

Der Förderzeitraum für die Erarbeitung läuft vom 15.11.2024 bis 31.01.2027.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Mobilitätsplan 2035+ in der Fassung vom 02.10.2026 soll als fachliche Grundlage für die zukünftige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung sowie deren schrittweise Umsetzung beschlossen werden.

Noch offen

  • Die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 über den Mobilitätsplan entscheiden.
  • Die priorisierten Maßnahmen werden schrittweise im Rahmen verfügbarer personeller und finanzieller Ressourcen umgesetzt. Maßnahmen mit eigenständigem Finanzierungs-, Planungs- oder Baubedarf werden den zuständigen Gremien gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
  • Über den Umsetzungsstand soll mindestens einmal jährlich berichtet werden, bei Bedarf wird der Mobilitätsplan fortgeschrieben.
  • Der Mobilitätsplan entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung und begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Dritte.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Förderung über das Programm „nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“, 50 %-ige HMWVW-Anschlussförderung des Umsetzungsmanagements für zwei Jahre als Voraussetzung nach Beschluss
Finanzierung
Förderung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über das Programm „nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“. Der Beschluss ist Voraussetzung für eine 50 %-ige HMWVW-Anschlussförderung des Umsetzungsmanagements für zwei Jahre.

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