Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Mobilitätsplan 2035+
- Der Mobilitätsplan in der Fassung vom 02.10.2026 dient als fachliche Grundlage für die zukünftige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung sowie deren schrittweise Umsetzung. Er umfasst allgemeine und verkehrsmittelbezogene Maßnahmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderzeitraum für die Erarbeitung des Mobilitätsplansals Nächstes15.11.2024 bis 31.01.2027
- Beratung im Bau- und Umweltausschuss (erledigt)28.10.2026
- Vorgesehene Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Verkehr beeinträchtigt laut Vorlage unter anderem Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Flächenverfügbarkeit, Luftreinheit und Klima. Der Plan soll Belastungen reduzieren und eine integrierte Grundlage für die künftige Mobilitätsentwicklung schaffen.
Der Förderzeitraum für die Erarbeitung läuft vom 15.11.2024 bis 31.01.2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Mobilitätsplan 2035+ in der Fassung vom 02.10.2026 soll als fachliche Grundlage für die zukünftige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung sowie deren schrittweise Umsetzung beschlossen werden.
Noch offen
- Die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 über den Mobilitätsplan entscheiden.
- Die priorisierten Maßnahmen werden schrittweise im Rahmen verfügbarer personeller und finanzieller Ressourcen umgesetzt. Maßnahmen mit eigenständigem Finanzierungs-, Planungs- oder Baubedarf werden den zuständigen Gremien gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
- Über den Umsetzungsstand soll mindestens einmal jährlich berichtet werden, bei Bedarf wird der Mobilitätsplan fortgeschrieben.
- Der Mobilitätsplan entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung und begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Dritte.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderung über das Programm „nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“, 50 %-ige HMWVW-Anschlussförderung des Umsetzungsmanagements für zwei Jahre als Voraussetzung nach Beschluss
- Finanzierung
- Förderung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über das Programm „nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“. Der Beschluss ist Voraussetzung für eine 50 %-ige HMWVW-Anschlussförderung des Umsetzungsmanagements für zwei Jahre.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.