Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots
- Angebotsausweitungen und neue Linien, fünf Pakete mit werktäglichen und Wochenend-Taktangeboten sowie Spät- und Anschlussverkehr mit RufBussen. Neue Haltestellen zur besseren Anbindung von Neubau- und Gewerbegebieten.
- ÖPNV-Takt- und Bedarfsverkehr
- Mindeststandards: Hauptlinien mit angestrebtem Stundentakt, Ergänzungsnetz mindestens zweistündlich, auf schwach frequentierten Linien oder in Tagesrandlagen ist Bedarfsverkehr möglich.
- Linienbündelung und Vorbereitung künftiger Verkehrsvergaben
- Der Nahverkehrsplan ist bis einschließlich 2031 gültig. Verbesserungen werden mit Beginn neuer Verträge für das jeweilige Linienbündel wirksam, bestehende Verkehrsverträge enden zwischen 2028 und 2034.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorgesehene Beschlussfassung durch den Kreistagals Nächstes2026-10-30
- Prognostizierte jährliche Mehrkosten der Zubestellungspakete: 4.380.900 €2026
- Prognostizierte jährliche Mehrkosten der Zubestellungspakete: 4.679.700 €2027
- Prognostizierte jährliche Mehrkosten der Zubestellungspakete: 5.007.279 €2028
- Prognostizierte jährliche Mehrkosten der Zubestellungspakete: 5.357.789 €2029
- Prognostizierte jährliche Mehrkosten der Zubestellungspakete: 5.732.834 €2030
- Bestehende Verkehrsverträge endenzwischen 2028 und 2034
- Ende der vorgesehenen Geltungsdauer2031
Vergabeverfahren
Der Nahverkehrsplan ist ein vorbereitendes Vergabeinstrument. Verkehrsleistungen sollen in Linienbündel aufgeteilt werden, konkrete Maßnahmen werden teilweise erst vor Ausschreibungen neuer Verkehrsleistungen umgesetzt oder geprüft.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Landkreis schreibt seinen Nahverkehrsplan fort, spätestens alle fünf Jahre ist zu prüfen, ob ein neuer Plan aufzustellen ist.
Das Angebotskonzept baut auf dem bestehenden Netz auf und sieht Angebotsausweitungen, neue Linien und Haltestellen zur besseren Anbindung von Neubau- und Gewerbegebieten vor.
Die Zubestellungspakete stehen unter Haushaltsvorbehalt. Bis zur Bereitstellung finanzieller Mittel wird ausschließlich das bestehende Angebot fortgeführt, im Doppelhaushalt 2026/2027 und der mittelfristigen Planung bis 2029 sind keine finanziellen Spielräume vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag soll den Nahverkehrsplan für den Landkreis Limburg-Weilburg 2026 FF beschließen. Der Kreisausschuss soll abhängig von der Haushaltslage und in Abstimmung mit der VLDW zur Umsetzung einzelner oder kombinierter Zubestellungspakete ermächtigt werden.
Noch offen
- Beschlussfassung durch den Kreistag, aus den Dokumenten geht kein Ergebnis hervor.
- Umfang der Umsetzung hängt von künftig bereitgestellten Haushaltsmitteln und der Finanzlage ab.
- Konkrete Umsetzung oder Prüfung einzelner Maßnahmen erfolgt teilweise erst vor Ausschreibung neuer Verkehrsleistungen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zubestellungspakete 2026prognostizierte jährliche Mehrkosten | 4.380.900 € |
|---|---|
| Zubestellungspakete 2027prognostizierte jährliche Mehrkosten | 4.679.700 € |
| Zubestellungspakete 2028prognostizierte jährliche Mehrkosten | 5.007.279 € |
| Zubestellungspakete 2029prognostizierte jährliche Mehrkosten | 5.357.789 € |
| Zubestellungspakete 2030prognostizierte jährliche Mehrkosten | 5.732.834 € |
- Finanzierung
- Die Zubestellungen stehen unter dem Vorbehalt des jeweils aktuellen Haushaltsplans. Im Doppel-Haushalt 2026/2027 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2029 bestehen dafür keine finanziellen Spielräume. Bis zur Bereitstellung finanzieller Mittel wird ausschließlich das bestehende Angebot fortgeführt. Für Zuschüsse an die VLDW sind im Produkt 20120 3.772.575 € (2026) und 3.880.267 € (2027) eingeplant, eine Haushaltssperre reduziert den Zuschuss 2026 auf 2.772.575 €. Der Differenzbetrag wird aus dem Eigenkapitalstock der VLDW getragen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.