Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Schwimmbadtechnik
- Erneuerung der Technik im Waldschwimmbad. Eine nur teilweise Erneuerung der Bauteile ist laut Vorlage nicht umsetzbar.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Vorlage im Magistrat (erledigt)27.10.2026
- Bauausschuss berät die Vorlage (erledigt)28.10.2026
- Beratung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)29.10.2026
- Stadtverordnetenversammlung soll über den Förderantrag entscheidenals Nächstes05.11.2026
- Umsetzung der Maßnahme nach positivem Fördermittelbescheiddanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Becken im Waldschwimmbad wurde saniert, gefördert durch das Land Hessen und den Bund. Die Stadt muss das Becken deshalb über 25 Jahre betreiben.
Bei der Beckensanierung traten Probleme im Übergabebereich zwischen neuem Becken und alter Technik auf. Ein Priorisierungskonzept war laut Vorlage nicht machbar, weil viele Bauteile voneinander abhängen.
Die Bauverwaltung hat Fördermöglichkeiten geprüft. Die erwartete Quote liegt beim Landesprogramm SWIMplus bei ca. 30%, beim Bundesprogramm bei ca. 70%. Der Bundesantrag ist an einem Stichtag in einem festen Zeitfenster einzureichen. Dazu gehört eine politische Willenserklärung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordneten sollen beschließen, einen Fördermittelantrag im Bundesprogramm zu stellen und die Maßnahme bei positivem Förderbescheid umzusetzen.
Noch offen
- Die Umsetzung hängt vom Förderbescheid ab, der noch aussteht.
- Die Kosten der Maßnahme nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Neu-Anspach, Hessen
Markiert ist Neu-Anspach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Mindesteigenanteil der Stadt liegt bei 10% der Bausumme, bis zu 90% Förderung sind möglich. Beide Programme lassen sich kumulieren. Für die spätere Ausführung sind genügend Mittel im Haushalt 2027 berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.