Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Notstromeinspeisung für Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser
- Kosten für die technische Umsetzung der Notstromeinspeisung in Bürger- und Dorfgemeinschaftshäusern zu ermitteln, die diese Möglichkeit noch nicht haben.
- Notstromeinspeisung für Feuerwehrhäuser
- Kosten für die technische Umsetzung der Notstromeinspeisung in Feuerwehrhäusern zu ermitteln, die diese Möglichkeit noch nicht haben.
- Notstromaggregate für kommunale Gebäude
- Kosten für geeignete Notstromaggregate für alle Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, alle Feuerwehrhäuser sowie das Rathaus zu ermitteln.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Gemeinsamer Antrag vom 13.11.2025 zur Prüfung und Kostenermittlung für Notstromversorgung. Die Verwaltung hat die Punkte 1 bis 3 beantwortet und auf eine tabellarische Übersicht verwiesen. Die Anfrage beim Förderlotsen des Landes Hessen ergab bisher keine speziellen Förderoptionen für die Notstromversorgung eines Bürgerhauses.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für Notstromeinspeisung und Notstromaggregate für kommunale Gebäude zu ermitteln und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Noch offen
- Die detaillierten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem LuKIFG, der Verwaltungsvereinbarung LUKIFG sowie dem Hessischen Infrastrukturfördergesetz (HIFG).
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Förderung
- Bisher keine speziellen Förderoptionen für Notstromversorgung etwa eines Bürgerhauses, Sondervermögen Infrastruktur als mögliche Finanzierungsoption genannt.
- Finanzierung
- Mögliche Finanzierungsoption für nicht geförderte Bereiche: Sondervermögen Infrastruktur. Bisher keine speziellen Förderoptionen für die Notstromversorgung eines Bürgerhauses genannt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.