Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 3. Änderung des Bebauungsplans
- Die Änderung betrifft das Gewerbegebiet „Vor dem Polstück II“ im Ortsteil Waldgirmes und soll die Errichtung eines Parkhauses ermöglichen. Die Geschossflächenzahl und die maximale Zahl der Vollgeschosse entfallen, die maximale Firsthöhe von 12 Metern wird durch eine vorhabengerechte maximale Gebäudeoberkante ersetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss (erledigt)20.10.2026
- Entscheidung der Gemeindevertretung über Abwägung und Satzungsbeschlussals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Verfahren nach § 13a, Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die geltenden Festsetzungen stammen aus dem Bebauungsplan von 1998 und der 2. Änderung von 2007. Die Gemeindevertretung fasste den Aufstellungsbeschluss in ihrer 46. Sitzung. Das Verfahren nach § 13a wurde durchgeführt, Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen als Abwägungsvorschlag vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die Stellungnahmen abzuwägen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.