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BeschlossenStadt Usingen und Hessen Mobil · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Schlossplatz und Ober-/Untergasse in Usingen

Im ISEK-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ werden Schlossplatz und Schlossvorhof als gemeinsame, öffentlich zugängliche Platzfläche umgestaltet. Die beschlossene Variante 3.01.02 bildet die Grundlage für weitere Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsleistungen, parallel ist die Sanierung der Ober-/Untergasse mit Hessen Mobil vereinbart.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Schlossplatz und Schlossvorhof
Schlossplatz und Schlossvorhof (CWS-Schulvorhof) werden als gemeinsame Platzfläche umgestaltet und öffentlich zugänglich gemacht. Grundlage der weiteren Planungen ist Variante 3.01.02 vom 10.04.2026.
Ober-/Untergasse
Die Sanierung der Ober-/Untergasse erfolgt parallel auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Variante 3.01.02 als Grundlage weiterer Planungen (erledigt)10.04.2026
  2. Beschluss der Variante 3.01.02 und der Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil (erledigt)26.10.2026
  3. Weitere Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsleistungen auf Grundlage der Variante 3.01.02 vorantreibenals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil zur Sanierung der Ober-/Untergasse. Weitere Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsleistungen für die Schlossplatzmaßnahme werden durch das beauftragte Planungsbüro SHK+, Gießen vorangetrieben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Im Rahmen des ISEK-Förderprogramms „Lebendige Zentren“ werden Schlossplatz und Schlossvorhof (CWS-Schulvorhof) als zusammenhängende Platzfläche umgestaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Variante 3.01.02 vom 10.04.2026 des Planungsbüros SHK+, Gießen wurde als Grundlage für alle weiteren Planungen beschlossen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit Hessen Mobil zur Sanierung der Ober-/Untergasse wurde parallel als Verwaltungsvereinbarung beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Variante 3.01.02 vom 10.04.2026 wurde als Grundlage für alle weiteren Planungen beschlossen. Der Magistrat ist ermächtigt, weitere Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsleistungen voranzutreiben, der öffentlich-rechtliche Vertrag mit Hessen Mobil zur Sanierung der Ober-/Untergasse wurde parallel als Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Ergebnis: Beschlossen; Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung..

Ort der Leistung

Usingen, Hessen

Markiert ist Usingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
ISEK-Förderprogramm „Lebendige Zentren“
Finanzierung
ISEK-Förderprogramm „Lebendige Zentren“. Laut Vorlage stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, im Haushalt 2026 stehen Mittel für Planungskosten bereit. Der Vertrag regelt die finanziellen Beteiligungen der Vertragspartner.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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