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BeschlossenStadt Usingen · Planung & Beratung, Bau & Garten · Sitzung am

Gewerbegebiet südlich des Achtzehnmorgenwegs in Usingen

Der Bebauungsplan soll das Gewerbegebiet zwischen Achtzehnmorgenweg, Südumgehung und L 3270 erweitern und den Bebauungsplan „Am gebackenen Stein“ überplanen. Der Entwurf und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurden beschlossen.

Nächster Schritt

Frühzeitige Beteiligung, Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan Gewerbegebiet
Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit Baufenstern, GRZ 0,8, höchstens zwei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10 m. Die Geschossflächenzahl beträgt in Zone 1 1,2 und in Zone 2 1,6.
Grünfestsetzungen
Mindestens 10 % der Grundstücksflächen sind zu begrünen. Je 50 m² Grundstücksfläche ist ein großkroniger Laubbaum und je 5 m² ein Strauch anzupflanzen.
Dachbegrünung und Stellplätze
Dächer mit einer Neigung bis zu 10° sind extensiv zu begrünen. Pkw-Stellplätze sind wasserdurchlässig herzustellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)29.09.2025
  2. Entwurfsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (erledigt)26.10.2026
  3. Beratung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes09.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 29.09.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets südlich des Achtzehnmorgenwegs. Der Bebauungsplan „Am gebackenen Stein“ aus dem Jahr 1965 soll wegen planungsrechtlicher Mängel überplant werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplanentwurf gemäß Anlagen wird als Entwurf für die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Ergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen.

Noch offen

  • Die Planunterlagen werden zur frühzeitigen Beteiligung noch um den Umweltbericht ergänzt.
  • Nach der frühzeitigen Beteiligung soll die Planung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Gutachten weiterentwickelt werden, anschließend ist die zweite Beteiligungsrunde vorgesehen.
  • Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ist noch durchzuführen.

Ort der Leistung

Usingen, Hessen

Markiert ist Usingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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