Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausweis- und Service-Terminal
- Das betrachtete Terminal ist für den Außenbereich gedacht. Es hat 26 Fächer, einen 10,4-Zoll-Touchscreen mit PIN-Pad, mehrere Scanner und ein LTE-Modem. Das Angebot umfasst auch ein Dach für die Außeninstallation, Transport, Installation, Inbetriebnahme und die Softwareintegration. Die Lieferzeit beträgt laut Angebot ca. 14 Wochen.
- Vorbereitung des Standorts
- Am Aufstellort sind bauseits ein Fundament, falls der Untergrund nicht tragfähig ist, ein Stromanschluss mit 230 V / 16 A sowie ein Daten- und LAN-Anschluss nötig. Gegebenenfalls kommen Tiefbauarbeiten dazu. Die Höhe dieser Aufwendungen hängt vom Standort ab.
- Einbindung in die IT
- Das Terminal muss in die vorhandene Netzwerk- und Serverinfrastruktur eingebunden werden. Die Software wird installiert und konfiguriert. Der Aufwand hängt von der abschließenden Systemkonfiguration ab.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Magistrat spricht sich für die Beschaffung am Rathaus Treysa und für den Förderantrag aus (erledigt)07.09.2026
- Die Vorlage stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung (Beschaffung und außerplanmäßige Mittel) (erledigt)24.09.2026
- Förderantrag beim Land Hessenals Nächstesdanach
- Beschaffung nach Förderbewilligung und abschließender Vergabeprüfung, Lieferzeit ca. 14 Wochendanach
Vergabeverfahren
Eine Verfahrensart nennt die Vorlage nicht. Zur Kostenermittlung wurde ein Angebot eingeholt. Die abschließende vergabe- und haushaltsrechtliche Prüfung steht noch aus.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Antrag aus dem Juli 2025 verlangte eine Möglichkeit, amtliche Dokumente zeitlich unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung abzuholen. In der Beratung wurde auf die Kosten hingewiesen. Eine Umsetzung sollte insbesondere dann erfolgen, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen.
Das Land Hessen bietet im Programm „Starke Heimat Hessen“ eine Förderung für Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung an. Förderfähig sind ausdrücklich Ausweisterminals und Abholboxen für Dokumente. Der Magistrat hat sich am 07.09.2026 dafür ausgesprochen, die Beschaffung für das Rathaus in Treysa weiterzuverfolgen und die Förderung zu beantragen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung sollte die Beschaffung einer Dokumentenausgabebox für das Rathaus in Treysa beschließen und außerplanmäßige Mittel bis 30.000 € bereitstellen. Die Verwaltung soll einen Förderantrag stellen.
Noch offen
- Die genaue Höhe der Gesamtkosten steht erst nach der technischen Prüfung der Standorte fest.
- Ob die baulichen Nebenmaßnahmen förderfähig sind, wird im Förderverfahren geklärt.
- Die Vorlage nennt als Ende der Antragstellung für die Förderung den 15.09.2026. Ob der Antrag gestellt wurde, steht nicht darin.
Ort der Leistung
Schwalmstadt, Hessen
Markiert ist Schwalmstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der Maßnahmerund und voraussichtlich, einmalig, mit den baulichen und technischen Voraussetzungen, brutto oder netto nicht genannt | 30.000 € |
|---|---|
| Terminal laut Angebotbrutto, Gesamtpreis laut Angebot vom 28.08.2026 (23.971,36 €) | 23.971 € |
| Wartung und Service je Jahrbrutto, 1.800 € netto, laufende Kosten außerhalb der 30.000 €, ohne Reparaturen und Ersatzteile | 2.142 € |
| SaaS-Hauptlizenz je Jahrbrutto (2.493,05 €), 2.095 € netto, laufende Kosten außerhalb der 30.000 € | 2.493 € |
- Förderung
- Landesförderung „Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung“, voraussichtlich 21.574,22 € bei 90 Prozent Förderquote
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind keine Mittel veranschlagt, deshalb sollen außerplanmäßige Mittel bis zu 30.000 € bereitgestellt werden. Die Förderquote liegt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommune bei 70 bis 90 Prozent. Bei 90 Prozent ergibt sich voraussichtlich eine Förderung von 21.574,22 € und ein Eigenanteil von rund 8.425,78 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.