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Bebauungsplan Ascheröder Straße in Schwalmstadt

Wegen Setzungsschäden am ehemaligen Arbeitsamt auf einer ehemaligen Deponie soll die Baugrenze verschoben und die Festsetzung zur Schadstoffbelastung des Oberbodens ergänzt werden. Der Beschlussvorschlag hält an der Änderung des Baufensters fest, ein Beschluss ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im HaFi am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Vorgesehen sind die Verschiebung der Baugrenze beziehungsweise des Baufensters und eine Ergänzung der textlichen Festsetzung zur Schadstoffbelastung des Oberbodens.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im HaFials Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der seit 2003 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 betrifft das Gelände des 2001 errichteten ehemaligen Arbeitsamts in Treysa. Wegen Setzungsschäden wurde die Nutzung des Gebäudes 2020 untersagt, Untersuchungen ergaben, dass es auf einem Deponiekörper liegt.

Die Altablagerung „Marienburger Straße“ ist als Altlast mit festgestelltem Sanierungsbedarf geführt. Im Deponiebereich wurden Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von bis zu 8,8 m festgestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Im Sinne vorsorgender Gefahrenvermeidung soll an der Änderung des Baufensters festgehalten werden.

Noch offen

  • Eine technische Sicherungsmaßnahme oder ein Konzept zur zuverlässigen Verhinderung von Deponiegaseintritt und weiteren Setzungen liegt nicht vor.
  • Ein Beschluss zur Planänderung ist nicht belegt.

Ort der Leistung

Schwalmstadt, Hessen

Markiert ist Schwalmstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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