Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Vorgesehen sind die Verschiebung der Baugrenze beziehungsweise des Baufensters und eine Ergänzung der textlichen Festsetzung zur Schadstoffbelastung des Oberbodens.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im HaFials Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der seit 2003 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 betrifft das Gelände des 2001 errichteten ehemaligen Arbeitsamts in Treysa. Wegen Setzungsschäden wurde die Nutzung des Gebäudes 2020 untersagt, Untersuchungen ergaben, dass es auf einem Deponiekörper liegt.
Die Altablagerung „Marienburger Straße“ ist als Altlast mit festgestelltem Sanierungsbedarf geführt. Im Deponiebereich wurden Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von bis zu 8,8 m festgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Im Sinne vorsorgender Gefahrenvermeidung soll an der Änderung des Baufensters festgehalten werden.
Noch offen
- Eine technische Sicherungsmaßnahme oder ein Konzept zur zuverlässigen Verhinderung von Deponiegaseintritt und weiteren Setzungen liegt nicht vor.
- Ein Beschluss zur Planänderung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Schwalmstadt, Hessen
Markiert ist Schwalmstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.