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Windparkflächen in Schwalmstadt

Für mehrere Windparks ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Stadt führt das Bauleitplanverfahren in eigener Planungshoheit, der Antrag zur Ausweisung der Flächen ist noch nicht beschlossen.

Nächster Schritt

Entscheidung über den Antrag in der Sitzung des HaFi am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Windparkflächen
Beantragt sind die Eignungsflächen 3a „Tiefenbach“, 3b „Hardt“ mit zwei geringfügig verkleinerten Teilflächen sowie 4 „Nordwestlich Florshain“. Die drei Geltungsbereiche umfassen zusammen 61 ha, die Flächen werden teils landwirtschaftlich genutzt und teils bestehen sie aus Wald.
Windenergieanlagen
Innerhalb der Sondergebiete sollen maximal 8 für den ausgewählten Standort geeignete Windenergieanlagen errichtet werden.
Planung
Beantragt ist die Ausweisung der drei Flächen als Sonderbauflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan. Die Stadt führt das Bauleitplanverfahren, die Vorhabenträgerin beauftragt dafür ein fachlich geeignetes Planungsbüro.
Grundstückssicherung
Die Vorhabenträgerin sichert auf eigene Kosten die für WEA-Standorte, Wege- und Kabelnetz erforderlichen Grundstücke zivilrechtlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beschluss des Standortkonzepts Windenergie (erledigt)28.08.2025
  2. Beratung des Antrags in der Sitzung des HaFials Nächstes03.11.2026
  3. Frist für das Inkrafttreten der FNP-Teiländerung laut Antrag31.12.2029
  4. Frist für das Inkrafttreten der Teiländerung laut Vertrag31.12.2030
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Stadt führt das Bauleitplanverfahren in eigener Planungshoheit. Die Vorhabenträgerin beauftragt und bezahlt das Planungsbüro direkt, die Übernahme sonstiger Kosten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die beantragten Flächen wurden im Standortkonzept Windenergie der Stadt, beschlossen am 28.08.2025, als potenzielle Standorte identifiziert.

Ein städtebaulicher Vertrag regelt die Unterstützung des Bauleitplanverfahrens. Die Vorhabenträgerin beauftragt und bezahlt das Planungsbüro direkt, das Angebot des Planungsbüros ist noch zu ergänzen.

Der Vertrag beschreibt eine beabsichtigte Teiländerung. Ein Aufstellungsbeschluss ist mit Platzhalterdatum angegeben, Vertragsdaten und Unterschriften sind nicht ausgefüllt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beantragt ist die Ausweisung der Flächen 3a „Tiefenbach“, 3b „Hardt“ und 4 „Nordwestlich Florshain“ als Sonderbauflächen für Windenergie im Flächennutzungsplan.

Noch offen

  • Über den Antrag ist kein Beschluss belegt.
  • Die Einzelheiten der vertraglichen Ausgestaltung sind in einem gesonderten Verfahren festzulegen.
  • Das Angebot des Planungsbüros (Anlage 2) ist noch zu ergänzen.
  • Die Bewertung des Waldbestands auf Fläche 4 soll nach teilweisen Rodungen überprüft werden.
  • Der Vertragsschluss und die Unterzeichnung sind nicht belegt, Ort und Datum der Unterschriften stehen noch als Platzhalter.
  • Der Vertrag nennt als Frist für das Inkrafttreten der Teiländerung den 31.12.2030.

Ort der Leistung

Schwalmstadt, Hessen

Markiert ist Schwalmstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Planungsbüros gemäß dessen Angebot. Tritt die FNP-Teiländerung nicht oder nicht bis zum 31.12.2029 in Kraft, erstattet die Stadt 50 % der bis dahin nachgewiesenen Planungskosten. Laut Vertrag ist bei Nichteintritt bis zum 31.12.2030 ein Rücktritt möglich, bei Einstellung oder wesentlicher Zieländerung mit daraus folgender Fristüberschreitung erstattet die Stadt 50 % der nachgewiesenen Planungskosten.

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