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Zur EntscheidungKreisstadt Limburg a. d. Lahn · Energie & Umwelt, Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Solarpark Limburg in Lindenholzhausen

Für den Solarpark in Lindenholzhausen wurden die Ortsbeiräte zur Abwägung und zu den Beschlüssen über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung angehört. Linter schloss sich den Beschlussvorschlägen an und verlangte eine detaillierte Vereinbarung zur Bürgerbeteiligung in einer Energiegenossenschaft, Lindenholzhausen lehnte die Vorschläge ab.

Nächster Schritt

Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, kein Termin genannt

Ausführung

Betriebsdauer 30 Jahre, Rückbau innerhalb von 12 Monaten nach Nutzungsende.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Freiflächenphotovoltaikanlage
Geplant ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf ca. 20 ha mit ca. 20 MWp installierter Nennleistung im Stadtteil Lindenholzhausen.
Bauleitplanung und raumordnerische Verfahren
Ein vom Projektträger in Abstimmung mit der Kreisstadt beauftragtes Planungsbüro soll die Planunterlagen für den Bebauungsplan, eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans und die erforderlichen raumordnerischen Verfahren erstellen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Projektträger trägt gegebenenfalls erforderliche Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Rückbau
Der Projektträger trägt die Kosten für den vollständigen Rückbau nach Nutzungsende. Die Betriebsdauer ist auf 30 Jahre befristet, der Rückbau soll innerhalb von 12 Monaten nach Nutzungsende erfolgen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Aufstellung des Bebauungsplans, erforderliche Flächennutzungsplanänderung und Zielabweichungsantrag beschlossen (erledigt)16.12.2024
  2. Zustimmung zum Antrag auf Abweichung vom Regionalplan beschlossen (erledigt)16.09.2026
  3. Anhörung der Ortsbeiräte zu den Planbeschlüssen, Linter stimmte zu, Lindenholzhausen lehnte die Vorschläge ab (erledigt)27.10.2026
  4. Beratung des städtebaulichen Vertrags im Ausschuss für Bau-, Stadt-, Altstadt- und Ortskernentwicklungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Projektträger beauftragt in Abstimmung mit der Kreisstadt ein Planungsbüro, der Projektträger trägt sämtliche Planungskosten einschließlich der Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsbeiräte Linter und Lindenholzhausen wurden zu den Drucksachen 26/338 und 26/339 angehört. Der Ortsbeirat Linter schloss sich den Beschlussvorschlägen an und bat darum, vor dem Satzungsbeschluss den städtebaulichen Vertrag anzupassen. Die Bürgerbeteiligung in einer Energiegenossenschaft soll detailliert beschrieben und vereinbart werden. Der Ortsbeirat Lindenholzhausen schloss sich den Beschlussvorschlägen an, lehnte sie bei der Abstimmung jedoch ab.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsbeirat Linter schloss sich den Beschlussvorschlägen gemäß Drucksachen 26/338 und 26/339 an und bat um detaillierte Vereinbarung der Bürgerbeteiligung in einer Energiegenossenschaft. Der Ortsbeirat Lindenholzhausen lehnte die Beschlussvorschläge ab. Ergebnis: Linter: 9 Ja-Stimmen, einstimmig. Lindenholzhausen: 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen; Beschlussvorschlag abgelehnt..

Noch offen

  • Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Abwägung und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie über die Abwägung und den Feststellungsbeschluss zur 76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans
  • Anpassung des städtebaulichen Vertrags mit detaillierter Vereinbarung der Bürgerbeteiligung in einer Energiegenossenschaft, wie vom Ortsbeirat Linter erbeten
  • Zustimmung der zuständigen Gremien beider Parteien zum Vertrag

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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