Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Technikzentrum mit Fachwerkstätten
- Im Zuge des Neubaus der Feuerwehr Usingen wird ein auf die Belange des Zweckverbands ausgelegter Gebäudeteil mit entsprechenden Fachwerkstätten errichtet. Eine Fertigstellung ist voraussichtlich 2028 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Abschlagszahlungen für den Bau des Technikzentrumsals Nächstes2027
- Beschluss der Haushaltssatzung 2027 durch die Zweckverbandsversammlung vorgesehen16.12.2026
- Voraussichtliche Fertigstellung des Technikzentrums2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Zweckverband wurde gegründet, um die Feuerwehren angesichts wachsender Aufgaben zu entlasten und feuerwehrtechnische Arbeiten fachgerecht durch hauptamtliches Personal ausführen zu lassen.
Das Technikzentrum wird im Zuge des Neubaus der Feuerwehr Usingen errichtet. Der Haushaltsplan 2027 ist vorgelegt, ein Beschluss dazu ist im Dokument nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Haushaltssatzung 2027 soll von der Zweckverbandsversammlung beschlossen werden.
Noch offen
- Der Beschluss der Haushaltssatzung 2027 durch die Zweckverbandsversammlung am 16.12.2026 ist noch nicht belegt.
- Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist noch offen.
Ort der Leistung
Usingen, Hessen
Markiert ist Usingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geschätzte Gesamtkosten des Technikzentrumsrund | 4.600.000 € |
|---|---|
| Abschlagszahlungen für den Bau des TechnikzentrumsHaushaltsansatz 2027 | 1.000.000 € |
- Förderung
- Investitionszuschüsse von 2,22 Mio. €, verbleibender Finanzierungsbedarf über Darlehen
- Finanzierung
- Für 2027 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.144.000 EUR und eine Kreditaufnahme von 1.064.000 EUR vorgesehen. Für die Finanzierungslücke des Technikzentrums sind Investitionszuschüsse von 2,22 Mio. € festgelegt, der verbleibende Finanzierungsbedarf wird über Darlehen gedeckt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.