Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Prüfung und Gespräche zur Windenergienutzung
- Mit Löhnberg und Weilburg sowie gegebenenfalls Braunfels sollen Gespräche über eine gemeinsame Entwicklung und Nutzung der betroffenen Windvorrangflächen geführt werden. Mit geeigneten Energieunternehmen sollen Gespräche über die Nutzung gemeindlicher Flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen aufgenommen werden.
- Vertragsentwurf
- Erarbeitet werden soll ein konkreter Vertragsentwurf zu wirtschaftlichen Konditionen, möglichen Pachteinnahmen, Vertragslaufzeiten sowie Rechten und Pflichten der Gemeinde.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Nach Abschluss der Gespräche soll ein Vertragsentwurf zur Beratung und gesonderten Beschlussfassung vorgelegtals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Interkommunale Gespräche mit Löhnberg und Weilburg sowie gegebenenfalls Braunfels, außerdem Gespräche mit geeigneten Energieunternehmen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Bereich der Höhburg liegt eine ausgewiesene Windvorrangfläche, die auch gemeindliche Flächen Merenbergs betrifft. Geprüft werden sollen die interkommunale Entwicklung und Nutzung sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Gemeindevertretung stimmte am 29.10.2026 mit 12 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen der ergebnisoffenen Prüfung einer möglichen Beteiligung grundsätzlich zu. Der Beschluss ist weder eine Zustimmung zum Bau noch eine Ermächtigung zum Abschluss von Nutzungsverträgen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Ergebnisoffene Prüfung einer möglichen interkommunalen Beteiligung an einem Windenergievorhaben an der Höhburg, der Bürgermeister soll Gespräche führen und anschließend einen Vertragsentwurf vorlegen. Ergebnis: Beschlossen am 29.10.2026 mit 12 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen..
Noch offen
- Der Vertragsentwurf und die endgültige Entscheidung über eine mögliche vertragliche Beteiligung stehen noch aus. Vor der abschließenden Beschlussfassung beraten die zuständigen Ausschüsse öffentlich.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.