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GestopptGemeinde Lohra · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Windenergiegebiet Rodenhausen in Lohra

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss lehnte am 20.10.2026 die Empfehlung zur Einleitung des Verfahrens einstimmig ab. Die Gemeindevertretung sollte über die Einleitung der Flächennutzungsplanänderung für ein Windenergiegebiet und Beschleunigungsgebiet bei Rodenhausen entscheiden.

Nächster Schritt

Die Gemeindevertretung sollte am 29.10.2026 beraten.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Änderung des Flächennutzungsplans
Eine Fläche südlich der Ortslage Rodenhausen im Bereich „Tragwurst“ soll als Windenergiegebiet dargestellt werden. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, soll sie zugleich als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land dargestellt werden.
Minderungsmaßnahmen
Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen sollen im weiteren Planungsverfahren auf Grundlage der Umweltprüfung und verfügbarer umweltbezogener Daten entwickelt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Beratung im Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss, Beschlussvorschlag abgelehnt (erledigt)20.10.2026
  2. Beratung in der Gemeindevertretungals Nächstes29.10.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Gemeindevertretung sollte über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens und die abschließende planerische Abwägung entscheiden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Nördlich von Rodenhausen liegt bereits das Windvorranggebiet VRG_MH_31132a, dort wurden Anlagen für den Windpark Lohra/Galdenbach projektiert und drei Anlagen genehmigt.

Die beantragte Fläche ist kein Windvorranggebiet. Bei erfolgreichem Verfahren könnten südlich von Rodenhausen weitere Windenergieanlagen entstehen und eine mögliche Umzingelung der Ortschaft bewirken. Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss lehnte die Empfehlung zur Einleitung des Verfahrens am 20.10.2026 einstimmig ab.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss lehnte die Empfehlung zur Einleitung des Verfahrens einstimmig ab: 0 Ja, 5 Nein, 3 Enthaltungen. Ergebnis: einstimmig abgelehnt.

Noch offen

  • Die Gemeindevertretung sollte über die Einleitung des Verfahrens entscheiden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Mögliche jährliche Einnahmen für die Gemeinde aus einem Wege- und Leitungsvertrag sowie einer ertragsabhängigen Beteiligung nach § 6 EEG. Die Höhe ist noch nicht bezifferbar.

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