Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohngebäude
- Geplant sind 10 Mehrfamilienhäuser und 10 Reihenhäuser mit insgesamt 87 Wohneinheiten auf drei Baufeldern. Zwei Drittel der Wohnungen sollen gefördert und für geringe sowie mittlere Einkommen vorgesehen sein. Das konkretisierte Konzept sieht drei zusätzliche Vollgeschosse anstelle von Staffel- beziehungsweise niedrigeren Geschossen vor.
- Erschließung
- Vorgesehen sind eine öffentliche Erschließungsstraße von Süden zum KiFaZ, eine Privatstraße und eine halböffentliche Fußwegeverbindung. Die Baufelder werden durch die bestehende Straße Wingertsberg und die neue öffentliche Erschließungsstraße gegliedert.
- Stellplätze
- In jedem der drei Baufelder ist eine Stellplatzanlage vorgesehen. Die Anlage im westlichen Baufeld soll als zweigeschossiges Parkdeck ausgeführt werden.
- Grün- und Freiflächen
- Grün- und Freiflächen sind für Nachbarschaft, Naherholung und Freizeitgestaltung vorgesehen. Geplant sind Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Senioren und Familien sowie Spielgeräte.
- Dächer und Photovoltaik
- Die Gebäude erhalten begrünte Flachdächer mit Photovoltaikanlagen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtverordnetenversammlung stellte das Ergebnis der Konzeptvergabe fest und beauftragte Verhandlungen mit dem siegreichen Vorhabenträger (erledigt)19.02.2026
- Anhandgabevertrag abgeschlossen, Grundstücke für maximal zwei Jahre reserviert (erledigt)25.02.2026
- Beschlussvorlage erstellt (erledigt)12.10.2026
- Vorgesehene Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBals Nächstesnach Bauantragstellung
Vergabeverfahren
Mehrstufige Konzeptvergabe mit nicht offenem Realisierungswettbewerb, Grundstücksverkauf nach Konzeptqualität. Vorgesehen sind ein städtebaulicher Vertrag einschließlich Erschließungsvertrag sowie ein Grundstückskaufvertrag.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Wetzlar ist Eigentümerin eines ca. 16.731 m² großen Areals im Stadtbezirk Dalheim und beabsichtigt, Grundstücke entlang der Straße Wingertsberg per Konzeptvergabe mit nicht offenem Realisierungswettbewerb zu verkaufen. Das Vorhaben ist in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Wetzlar Dalheim/Altenberger Straße“ eingebettet.
Der Anhandgabevertrag wurde am 25.02.2026 abgeschlossen, die Grundstücke sind maximal zwei Jahre reserviert.
Der Grundsatzbeschluss vom 19.02.2026 ermöglicht die Anwendung des Bauturbos, sodass auf eine Änderung des Bebauungsplans verzichtet werden kann. Die aktuelle Beschlussvorlage schlägt die Zustimmung zur Konzeption sowie die Ermächtigung zur Zustimmung nach § 36a BauGB nach Bauantragstellung vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird die Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption. Der Magistrat soll nach Bauantragstellung zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ermächtigt werden und die erforderlichen städtebaulichen, Erschließungs- und Grundstückskaufverträge schließen.
Noch offen
- Entscheidung über die aktuelle Beschlussvorlage
- Bauantragstellung durch den Vorhabenträger
- Abschluss des städtebaulichen Vertrags einschließlich Erschließungsvertrag und Grundstückskaufvertrag
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Eingebettet in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Wetzlar Dalheim/Altenberger Straße“
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