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Zur EntscheidungStadt Wetzlar · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Wohnquartier Wingertsberg in Wetzlar

Auf einem städtischen Areal in Dalheim soll ein nachverdichtetes Wohngebiet mit bezahlbarem Wohnraum entstehen. Die Beschlussvorlage vom 12.10.2026 sieht die Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption und eine Ermächtigung zur Zustimmung nach § 36a BauGB nach Bauantragstellung vor, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung über die Beschlussvorlage, danach Bauantragstellung und Abschluss der Verträge

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohngebäude
Geplant sind 10 Mehrfamilienhäuser und 10 Reihenhäuser mit insgesamt 87 Wohneinheiten auf drei Baufeldern. Zwei Drittel der Wohnungen sollen gefördert und für geringe sowie mittlere Einkommen vorgesehen sein. Das konkretisierte Konzept sieht drei zusätzliche Vollgeschosse anstelle von Staffel- beziehungsweise niedrigeren Geschossen vor.
Erschließung
Vorgesehen sind eine öffentliche Erschließungsstraße von Süden zum KiFaZ, eine Privatstraße und eine halböffentliche Fußwegeverbindung. Die Baufelder werden durch die bestehende Straße Wingertsberg und die neue öffentliche Erschließungsstraße gegliedert.
Stellplätze
In jedem der drei Baufelder ist eine Stellplatzanlage vorgesehen. Die Anlage im westlichen Baufeld soll als zweigeschossiges Parkdeck ausgeführt werden.
Grün- und Freiflächen
Grün- und Freiflächen sind für Nachbarschaft, Naherholung und Freizeitgestaltung vorgesehen. Geplant sind Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Senioren und Familien sowie Spielgeräte.
Dächer und Photovoltaik
Die Gebäude erhalten begrünte Flachdächer mit Photovoltaikanlagen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtverordnetenversammlung stellte das Ergebnis der Konzeptvergabe fest und beauftragte Verhandlungen mit dem siegreichen Vorhabenträger (erledigt)19.02.2026
  2. Anhandgabevertrag abgeschlossen, Grundstücke für maximal zwei Jahre reserviert (erledigt)25.02.2026
  3. Beschlussvorlage erstellt (erledigt)12.10.2026
  4. Vorgesehene Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBals Nächstesnach Bauantragstellung
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Mehrstufige Konzeptvergabe mit nicht offenem Realisierungswettbewerb, Grundstücksverkauf nach Konzeptqualität. Vorgesehen sind ein städtebaulicher Vertrag einschließlich Erschließungsvertrag sowie ein Grundstückskaufvertrag.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Wetzlar ist Eigentümerin eines ca. 16.731 m² großen Areals im Stadtbezirk Dalheim und beabsichtigt, Grundstücke entlang der Straße Wingertsberg per Konzeptvergabe mit nicht offenem Realisierungswettbewerb zu verkaufen. Das Vorhaben ist in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Wetzlar Dalheim/Altenberger Straße“ eingebettet.

Der Anhandgabevertrag wurde am 25.02.2026 abgeschlossen, die Grundstücke sind maximal zwei Jahre reserviert.

Der Grundsatzbeschluss vom 19.02.2026 ermöglicht die Anwendung des Bauturbos, sodass auf eine Änderung des Bebauungsplans verzichtet werden kann. Die aktuelle Beschlussvorlage schlägt die Zustimmung zur Konzeption sowie die Ermächtigung zur Zustimmung nach § 36a BauGB nach Bauantragstellung vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird die Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption. Der Magistrat soll nach Bauantragstellung zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ermächtigt werden und die erforderlichen städtebaulichen, Erschließungs- und Grundstückskaufverträge schließen.

Noch offen

  • Entscheidung über die aktuelle Beschlussvorlage
  • Bauantragstellung durch den Vorhabenträger
  • Abschluss des städtebaulichen Vertrags einschließlich Erschließungsvertrag und Grundstückskaufvertrag

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Eingebettet in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt Wetzlar Dalheim/Altenberger Straße“

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