Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Städtebaulicher Rahmenplan
- Der Rahmenplan „Burgweg / Laufdorfer Weg“, insbesondere die zweite Entwurfsvariante, soll als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 415 berücksichtigt werden.
- Bebauungsplan Nr. 415
- Der Vorentwurf für „Laufdorfer Weg / Morgenweide“ soll Vorgaben für angemessene Nachverdichtung treffen. Dabei sind Freiraumstrukturen, Orts- und Landschaftsbild, Topographie sowie Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen.
- Öffentliche Auslegung und Veränderungssperre
- Der Vorentwurf soll zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich soll um ein Jahr verlängert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)12.10.2026
- Beratung im Magistrat (erledigt)19.10.2026
- Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung und zur Verlängerung der Veränderungssperre, kein Termin genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am 13.11.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 415 gefasst und eine Veränderungssperre beschlossen.
Im letzten Jahrzehnt wurden Lücken zwischen älteren Stadtvillen und dem höher gelegenen Ein- bis Zweifamilienhausgebiet durch Mehrfamilienhäuser geschlossen. Die Bebauungsplanung soll angemessene Nachverdichtung ermöglichen und vorhandene Gebietsqualitäten sichern.
Der städtebauliche Rahmenplan „Burgweg, Laufdorfer Weg“, insbesondere die zweite Entwurfsvariante, soll Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans sein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rahmenplan soll als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, der Vorentwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt und die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.
Noch offen
- Beschlussfassung zu Rahmenplan, öffentlicher Auslegung und Verlängerung der Veränderungssperre.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.