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Im GesprächLandkreis Kassel · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Ritterstraße in Wolfhagen, Sanierung und Erweiterung

Die Außenstelle des Landkreises Kassel in der Ritterstraße in Wolfhagen soll modernisiert und erweitert werden. Die Mietflächen in der Liemeckestraße sollen aufgegeben werden. Die Investition liegt im Standortkonzept bei 7,2 Mio. €, der Kreistag entscheidet am 02.11.2026.

Kostenschätzung

7,2 Mio. €

Nächster Schritt

Kreistag entscheidet am 02.11.2026 über das Standortkonzept

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung und Erweiterung Ritterstraße
Modernisierung und Erweiterung des Standorts Ritterstraße in Wolfhagen, der künftig als Konzentrationsstandort dient.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung zum Standortkonzept (erledigt)20.10.2026
  2. Haupt- und Finanzausschuss berät das Standortkonzept (erledigt)29.10.2026
  3. Kreistag entscheidet über das Standortkonzeptals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Landkreis Kassel will seine Büroflächen in Wolfhagen am Standort Ritterstraße konzentrieren. Dafür sollen die Mietflächen in der Liemeckestraße aufgegeben werden.

Der Kreisausschuss hat am 20.10.2026 dem Kreistag die Zustimmung zum Standortkonzept empfohlen. Der Kreistag entscheidet am 02.11.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Kreistag soll dem Standortkonzept zustimmen. Der Kreisausschuss soll ermächtigt werden, das Konzept umzusetzen.

Noch offen

  • Der Kreistag muss dem Standortkonzept noch zustimmen.
  • Die genannten Förderungen sollen erst bei der Umsetzung beantragt werden.

Ort der Leistung

Wolfhagen, Hessen

Markiert ist Wolfhagen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Sanierung und Erweiterung RitterstraßeInvestition laut Standortkonzept7.200.000 €
Finanzierung
Für den Standort nennt die Vorlage mögliche Förderungen: KfW 499 mit ca. 180.000 €, die Kommunalrichtlinie Energie mit ca. 100.000 € und KfW 464 mit voraussichtlich 1,4 bis 2 Mio. €. Diese Förderungen sind in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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