Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Variante 1: Fahrradstraße mit baulicher Umgestaltung
- Vorgesehen sind Fahrbahneinengungen, Grünflächen und neu geordnete Stellplätze. Der Radverkehr wird hinter dem Knotenpunkt Untergath auf die Fahrbahn geleitet, die Gehwege sind dem Fußverkehr vorbehalten. Bei der geplanten Kindertagesstätte entsteht eine barrierefreie Querungsstelle. Von derzeit ca. 59 Stellplätzen verbleiben 29.
- Variante 2: Fahrradstraße mit markierungstechnischen Maßnahmen
- Die Verkehrsberuhigung erfolgt ausschließlich durch Markierungen, Sperrflächen und Leitelemente. Es verbleiben 29 Stellplätze.
- Variante 3: Tempo-30-Zone mit baulicher Umgestaltung
- Vorgesehen sind bauliche Einengungen durch Hochborde und neue Grünflächen, auf eine Fahrradstraße wird verzichtet. Es verbleiben 28 Stellplätze.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Entscheidung in der Bezirksvertretung Ostals Nächstes30.09.2026
- Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Planung, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und Liegenschaften (erledigt)15.10.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit Vorlage 8017/25 wurde die Öffnung der Griesbacher Straße am 26.08.2025 beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren Verkehrsplanung beauftragt. Die Vorplanung soll den Straßenraum verkehrssicher und geschwindigkeitsdämpfend gestalten.
Der rund 280 m lange Abschnitt zwischen Untergath und Alte Flur ist insbesondere am Knotenpunkt Untergath überdimensioniert. Bei Geschwindigkeitsmessungen hielten 91 % der erfassten Fahrzeuge die zulässigen 30 km/h nicht ein, 5,4 % fuhren schneller als 50 km/h und 1,6 % schneller als 55 km/h.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Bezirksvertretung Ost soll eine der drei Varianten beschließen und die Verwaltung mit weiterer Planung und Umsetzung beauftragen. Der Ausschuss soll die Kosten entsprechend der gewählten Variante festsetzen.
Noch offen
- Welche Variante beschlossen wird und welche Kosten damit festgesetzt werden.
- Die Finanzierung und Umsetzung von Variante 2 sind nicht sichergestellt.
Ort der Leistung
Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Krefeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Variante 1: Baukostenca. | 300.000 € |
|---|---|
| Variante 2: Baukostenca. | 80.000 € |
| Variante 3: Baukostenca. | 270.000 € |
- Finanzierung
- Für Variante 1 oder 3 sind investive Mittel eingeplant: 150.000,00 EUR sind 2026 verfügbar, eine Verpflichtungsermächtigung über 150.000,00 EUR für 2027 wurde freigegeben. Finanzierung und Umsetzung der konsumtiven Variante 2 sind wegen begrenzter Mittel im Wirtschaftsplan des KBK nicht sichergestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.