Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Unterhaltung der bestehenden Freizeitfläche
- Die Fläche bleibt eine öffentliche Freizeit- und Bewegungsfläche. Bestehende Einrichtungen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und Bestandserhaltung unterhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Beratung im Ortsbeirat Bauschheim (erledigt)01.10.2026
- Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss (erledigt)22.10.2026
- Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Prüfauftrag des Ortsbeirats Bauschheim zur Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes auf der Freizeitfläche Am Weinfass wurde geprüft.
Die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form erfordert wegen der Beschlusslage zur Begrenzung von Investitionen, der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 87 „Im Weinfass“, der Altablagerung sowie naturschutzfachlicher Belange weitere politische Entscheidungen, Untersuchungen und Planungsleistungen. Die Fläche wird weiterhin öffentlich genutzt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Von der Umsetzung des Mehrgenerationenplatzes in der vorgeschlagenen umfassenden Form wird bis auf Weiteres abgesehen, mögliche Verbesserungen des bestehenden Angebots sollen geprüft. Ergebnis: Einstimmig, 8 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen.
Noch offen
- Für eine Umsetzung wären weitergehende politische Entscheidungen sowie konkrete Untersuchungen und Planungsleistungen zu Bebauungsplan, Altablagerung und Naturschutz erforderlich.
- Förderprogramme können konkret erst geprüft werden, wenn die grundsätzlichen Umsetzungsbedingungen gegeben sind.
- Mögliche Verbesserungen des bestehenden Angebots sollen geprüft werden.
Ort der Leistung
Rüsselsheim am Main, Hessen
Markiert ist Rüsselsheim am Main, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Förderung
- Förderprogramme von Bund oder Land Hessen wären später zu prüfen, sie setzen in der Regel einen kommunalen Eigenanteil voraus und begründen keinen Förderanspruch.
- Finanzierung
- Wegen der vorläufigen Haushaltsführung kann ein neues Projekt derzeit nach § 99 HGO nicht begonnen werden. Förderprogramme können erst konkret geprüft werden, wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung gegeben sind.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.