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Im GesprächStadt Rüsselsheim am Main · Bau & Handwerk · Sitzung am

Lehrschwimmbecken und Schultoiletten in Rüsselsheim

Das stillgelegte Lehrschwimmbecken soll für therapeutischen und nicht-therapeutischen Schwimmbetrieb wiederhergestellt werden. Geprüft werden soll auch die Sanierung von Schultoiletten an drei Schulen und der Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen. Der Antrag ist für die Sitzung am 05.11.2026 vorgesehen, ein Beschluss ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung über den Antrag am 05.11.2026, danach Vorlage von Kosten, Fördermöglichkeiten und Umsetzungsvorschlag

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Lehrschwimmbecken
Geprüft werden soll, ob Mittel aus dem Sondervermögen für die Wiederherstellung und Sanierung des stillgelegten Lehrschwimmbeckens eingesetzt werden können. Es soll therapeutischen und nicht-therapeutischen Schwimmbetrieb abdecken.
Schultoiletten
Beantragt ist die Sanierung von jeweils mindestens einer Jungen- und einer Mädchentoilette an der Albrecht-Dürer-Schule, der Gerhart-Hauptmann-Schule und der Georg-Büchner-Schule.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Erster Antrag mit gleichem Prüfauftrag zu Mitteln aus dem Sondervermögen eingereicht (erledigt)25.08.2026
  2. Antrag zur Verweisung eingereicht (erledigt)19.10.2026
  3. Beratung im Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)27.10.2026
  4. Stadtverordnetenversammlung entscheidet über den Antragals Nächstes05.11.2026
  5. Vorlage der Kosten, möglichen Fördermittel und eines Umsetzungsvorschlagsdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Lehrschwimmbecken ist wegen Sanierungsbedarfs stillgelegt. Dadurch stehen therapeutisches Schwimmen und Kapazitäten für den Schwimmunterricht nicht zur Verfügung.

Toilettenanlagen an verschiedenen Schulen werden als nicht zumutbar beschrieben. Zunächst stehen die Albrecht-Dürer-Schule, die Gerhart-Hauptmann-Schule und die Georg-Büchner-Schule im Fokus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Magistrat soll prüfen, ob Mittel aus dem Sondervermögen für die Wiederherstellung und Sanierung des Lehrschwimmbeckens sowie für Schultoiletten an drei Schulen eingesetzt werden können. Kosten, mögliche Fördermittel und ein Umsetzungsvorschlag sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Noch offen

  • Förderfähigkeit und Umfang des Mitteleinsatzes sind zu prüfen.
  • Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens sowie weitere Fördermöglichkeiten sind zu ermitteln.
  • Kosten und Umsetzungsvorschlag für die Toilettensanierungen sind vorzulegen.

Ort der Leistung

Rüsselsheim am Main, Hessen

Markiert ist Rüsselsheim am Main, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Förderung
Zu prüfen sind Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen und weitere Fördermöglichkeiten.
Finanzierung
Geprüft werden soll, ob Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden können. Für das Lehrschwimmbecken sollen außerdem weitere Fördermöglichkeiten ermittelt werden, für die Toilettensanierungen sind mögliche Fördermittel vorzulegen.

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