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BeschlossenStadtwerke Gütersloh (SWG) · Bau & Handwerk, Technik & Ausstattung · Sitzung am

Sanierung Nordbad-Freibad Gütersloh mit Mehrzweckbecken

Das Nordbad-Freibad soll mit einem neuen Mehrzweckbecken, einem Kinderplanschbecken und einem Sprungbecken saniert werden. Das 50-Meter-Becken bleibt erhalten. Der Rat sollte am 15.10.2026 über die neue Variante und einen Zuschuss von bis zu 13,5 Mio. € an die Stadtwerke Gütersloh (SWG) entscheiden. Baubeginn ist ab Februar 2028 geplant.

Kostenschätzung

13,5 Mio. €

Ausschreibung

Frühzeitig, abgestimmt mit dem Förderverfahren

Ausführung

Baubeginn ab Februar 2028, bauliche Fertigstellung im März 2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Mehrzweckbecken
Neubau eines rund 700 m² großen Beckens mit 25-Meter-Bahnen, Wassertiefen von 0,60 m bis 1,25 m, Wasserkanonen, Rutsche und Kletternetz.
Sprungbecken
Neubau eines rund 102 m² großen Sprungbeckens mit einem Ein-Meter- und einem Drei-Meter-Brett. Der Sprungturm wird nicht saniert.
Kinderplanschbecken
Gebaut wird ein neues Kinderplanschbecken mit 57 m² Wasserfläche und 0,30 m Wassertiefe.
Erhalt 50-Meter-Becken
Das Schwimmerbecken mit acht Bahnen, 1.050 m² Wasserfläche und 2,00 m Wassertiefe bleibt erhalten.
Badewassertechnik
Die Technik zieht in das bisherige Sprungbecken. Das Mehrzweckbecken erhält eine eigene Filteranlage.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Rat sollte die neue Sanierungsvariante festlegen und einen Zuschuss bis 13,5 Mio. € zusagen (erledigt)15.10.2026
  2. Haushaltssatzung 2027 mit Verpflichtungsermächtigungen für die Auszahlungen 2028 und 2029als Nächstes2027
  3. Nach der Freibadsaison Abbruch- und Rodungsarbeiten, Baustelleneinrichtung2027
  4. Baubeginn, witterungsabhängigFebruar 2028
  5. Bauliche Fertigstellung, danach Inbetriebnahme und ProbeläufeMärz 2029
  6. Wiedereröffnung zur FreibadsaisonMai 2029
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vorlage nennt keine Verfahrensart. Die SWG soll die Aufträge vergeben. Ausschreibungen, insbesondere für Edelstahlbeckenbau und Badewassertechnik, sollen frühzeitig eingeleitet werden, weil spezialisierte Fachunternehmen stark ausgelastet sind.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Freibad an der Kahlertstraße wurde 1971 eröffnet. Das Nichtschwimmerbecken ist seit der Saison 2025 gesperrt, der Sprungturm seit der Saison 2026. Die Rein- und Rohwasserversorgung sowie die Badewasseraufbereitung haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten.

Die Projektskizze für das Bundesprogramm zu kommunalen Schwimmbädern wurde nicht berücksichtigt. Am 23. September 2026 entschied der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Förderung. Deshalb haben die Stadtwerke Gütersloh (SWG) mit der Verwaltung eine neue Sanierungsvariante erarbeitet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die neue Sanierungsvariante als Präferenzvariante festlegen und der SWG einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss von bis zu 13,5 Mio. € gewähren.

Noch offen

  • Eine Bewerbung um Landesförderung „Moderne Sportstätten“ ist vorgesehen, eine Förderung ist offen.
  • Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltssatzung 2027.
  • Die Kostenermittlung ist in einem früheren Stadium, das Kostenrisiko liegt bei rund 10 Prozent.

Ort der Leistung

Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Gütersloh, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Baukosten der PräferenzvarianteKostenermittlung in früherem Stadium, Kostenrisiko rund 10 Prozent13.500.000 €
Förderung
Bewerbung um Landesförderung „Moderne Sportstätten“ vorgesehen
Finanzierung
Die Stadt soll der SWG vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2027 einen zweckgebundenen Zuschuss von bis zu 13,5 Mio. € gewähren, Fördermittel des Landes würden ihn mindern. Der Bedarf beträgt 150.000 € für 2026, 850.000 € für 2027, 8.700.000 € für 2028 und 3.800.000 € für 2029. Für 2028 und 2029 sind im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigungen nötig.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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