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Wohnquartier Senner Straße / Südwestweg in Gütersloh

Am Standort der ehemaligen Möbelfabrik Flötotto in Friedrichsdorf soll ein Wohnquartier mit etwa 200-230 Wohneinheiten entstehen. Der Ausschuss berät am 10.11.2026 über die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung der Planentwürfe, ein Beschluss ist noch nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien am 10.11.2026, anschließend sollen die Planentwürfe

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnquartier
Auf etwa 4,4 ha sollen unter teilweiser Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz und durch ergänzende Neubauten etwa 200-230 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Vorgesehen sind außerdem gemeinschaftliche und wohnverträgliche Nutzungen, Grün- und Freiflächen sowie ein öffentlicher Spielplatz.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 339 und die 29. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Wohnfolgenutzung planungsrechtlich ermöglichen. Der FNP-Änderungsbereich umfasst ca. 3,7 ha, davon ca. 3,0 ha Wohnbaufläche und knapp 0,7 ha Grünfläche.
Erschließung und Entwässerung
Der Gartenboulevard verläuft zunächst etwa 150 m nach Osten und dann nach Süden zum Südwestweg. Im ersten Abschnitt ist die Verkehrsfläche 12,25 m breit, vorgesehen sind unter anderem eine 5,75 m breite Fahrbahn und eine Wendeanlage für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Der Lippstädter Weg wird auf rund 55 m Länge mit einer 5,50 m breiten asphaltierten Fahrbahn ausgebaut.
Regenwasserbewirtschaftung und Freiflächen
Vorgesehen sind straßenbegleitende Versickerungsmulden, weitere Retentionsräume für Starkregen, Regenwasseranlagen und Schmutzwasserleitungen. Die Fläche des bisherigen Rückhaltebeckens soll überwiegend Grünflächen, einem tiefer liegenden Spielplatz mit Rückhaltefunktion bei Starkregen und einer Biotopfläche zugeordnet werden.
Schallschutz
Für Neubauten und genehmigungspflichtige Änderungen sind Anforderungen an Außenbauteile für die Lärmpegelbereiche II bis IV vorgesehen. In betroffenen Bereichen sind für Schlafräume schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen notwendig.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)29.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025
  2. Bürgerversammlung (erledigt)08.10.2025
  3. Beratung über Abwägung und Zustimmung zur Veröffentlichung der Planentwürfeals Nächstes10.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan als Angebotsplan im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB mit Umweltprüfung, die 29. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Eine konkrete Auftragsvergabe ist nicht belegt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die ehemalige Möbelfabrik Flötotto wurde nach Einstellung der Produktion 2007 an Unternehmen vermietet. Die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten sind durch die Ausgangslage und Bausubstanz begrenzt.

Die Stadt plant die Umnutzung des weitgehend versiegelten Gewerbestandorts zu einem Wohnquartier. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 statt, am 08.10.2025 gab es eine Bürgerversammlung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, die Stellungnahmen wie in der Anlage abzuwägen und den Entwürfen der 29. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 339 samt Begründungen zum Zwecke der Veröffentlichung zuzustimmen.

Noch offen

  • Der Ausschussbeschluss zur Abwägung und Veröffentlichung steht aus.
  • Die Folgekosten für die Stadt sind noch nicht abschließend benannt und beziffert, zusätzliche dauerhafte Unterhaltungskosten für öffentliche Grünflächen sind künftig im Haushalt zu berücksichtigen.
  • Die Leistungsfähigkeit der Schmutzwasserentwässerung ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu prüfen, die ordnungsgemäße Ableitung ist Voraussetzung für die Umsetzung.
  • Die genaue Verortung der Retentionsflächen soll in vertiefenden Planungsschritten erfolgen.
  • Erschließungskosten für projektbezogene Maßnahmen sollen in einem Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträgerin geregelt werden.
  • Konkrete Projektplanungen sowie Rückbau-, Verwertungs- und Energiekonzepte liegen noch nicht oder nur als erste Vorplanung vor. Details zu Altlasten, Abfällen, Treibhausgasemissionen und Energieversorgung sind noch mit Unwägbarkeiten verbunden.
  • Die Pegelerhöhungen durch den planinduzierten Zusatzverkehr betragen gerundet 0, 2 dB(A), Orientierungs- und Grenzwerte werden je nach Lage teilweise überschritten.
  • Neue Telekommunikationsinfrastruktur und die Aufhebung bestehender Anschlüsse sind bei den Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Ort der Leistung

Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Gütersloh, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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