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Zur EntscheidungStadt Castrop-Rauxel · Bau & Handwerk · Sitzung am

Fahrradstraße Christinenstraße in Castrop-Rauxel

Der Änderungsantrag zur Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes sieht einen kommunalen Eigenanteil von 97.500 € für die Fahrradstraße Christinenstraße vor. Der Antrag wurde dem Rat für die Sitzung am 15.10.2026 vorgelegt, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Haushaltsansatz

97.500 €

Angabe unsicher

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Fahrradstraße Christinenstraße
Vorgesehen ist ein kommunaler Eigenanteil von 25 Prozent für die Fahrradstraße Christinenstraße.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beratung des Änderungsantrags in der Ratssitzung vorgesehen (erledigt)15.10.2026
  2. Beschluss des Rates und abschließende Prüfung der Ausgestaltung, Kosten und Förderfähigkeit, kein Termin genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Änderungsantrag betrifft die Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Vorgesehen ist, freiwerdende Mittel unter anderem für kommunale Eigenanteile zu Fahrradstraßen einzusetzen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Änderungsantrag schlägt eine geänderte Projektliste mit unveränderter Gesamtsumme von 33.143.960,06 Euro vor, für die Fahrradstraße Christinenstraße ist ein kommunaler Eigenanteil von 97.500 € vorgesehen.

Noch offen

  • Der Rat hat im Dokument kein Beschlussergebnis festgehalten.
  • Die Verwaltung soll Ausgestaltung, Kosten, Förderbereichszuordnung und Förderfähigkeit der zusätzlichen Maßnahmen abschließend prüfen.
  • Vor Mittelbindung sind Fördervereinbarkeit und zulässige Kombination der Finanzierungsquellen zu prüfen.

Ort der Leistung

Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Castrop-Rauxel, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Kosten laut Dokument
Kommunaler Eigenanteil Fahrradstraße Christinenstraße25 Prozent97.500 €
Finanzierung
Vorgesehener kommunaler Eigenanteil von 25 Prozent. Vor Mittelbindung sind die Vereinbarkeit mit weiteren Förderprogrammen, die zulässige Kombination der Finanzierungsquellen und mögliche gesetzliche Ausschlüsse zu prüfen.

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