Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Ländliches Wegenetzkonzept
- Das Konzept umfasst das Wirtschaftswegenetz der Stadt Haltern am See mit rund 844 km Wirtschaftswegen, davon etwa 317 km in städtischer Unterhaltungspflicht.
- Erfassung und Untersuchung von Brückenbauwerken
- Im Wirtschaftswegenetz wurden 38 Brückenbauwerke erfasst und ihre Daten erhoben. Überfahrten und Durchlässe wurden im Projektzusammenhang nicht näher betrachtet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Anträge auf Förderung waren bei den Bezirksregierungen einzureichen (erledigt)31. Oktober 2025
- Beginn der Ausführung (erledigt)März 2026
- Konzept erstellt, Ausführung spätestens vollständig abgeschlossen (erledigt)Oktober 2026
- Beratung im Bau- und Mobilitätsausschussals Nächstes5. November 2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Wegenetz weist angesichts veränderter Betriebsgrößen, Besitz- und Produktionsweisen sowie zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Nutzungen funktionale und qualitative Defizite auf.
Das Konzept wurde im Auftrag der Stadt Haltern am See erstellt. Die Bezirksregierung Münster war eng in das Projekt eingebunden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bericht zum ländlichen Wegenetzkonzept ist Gegenstand von TOP 2 im Bau- und Mobilitätsausschuss am 5. November 2026.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis des Ausschusses oder eine konkrete Vergabeentscheidung ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Haltern am See, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Haltern am See, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
- Förderung
- Förderzusage der Bezirksregierung Münster, Förderung mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
- Finanzierung
- Förderzusage durch die Bezirksregierung Münster. Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.