Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterung Lebensmittelmarkt
- Die Verkaufsfläche soll um ca. 410 m² auf bis zu 1.800 m² erweitert werden. Vorgesehen sind unter anderem breitere Gänge für barrierearmes Einkaufen, eine übersichtlichere Warenpräsentation und optimierte interne Organisationsabläufe.
- Kundenparkplatz
- Südwestlich des Marktes soll ein zusätzlicher Kundenparkplatz geschaffen werden.
- Bauleitplanung
- Erforderlich sind die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Waldniel, Flur 71, die Flurstücke 59 (tlw.), 690 (tlw.), 692 (tlw.), 1037, 1125, 1129, 1130, 1131 und 1155.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antragsschreiben des Antragstellers (erledigt)20.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehrals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit förmlicher Umweltprüfung, Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Antrag zielt darauf, die langfristig bestehende Bebauung zu schützen und eine dringend notwendige Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes zu ermöglichen. Der Markt liegt am Häsenberg 1.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zur Markterweiterung und Schaffung eines zusätzlichen Kundenparkplatzes soll unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass der Antragsteller die Planungskosten übernimmt.
Noch offen
- Die endgültige Abgrenzung des Plangebietes wird im weiteren Verfahren festgelegt und mit dem Aufstellungsbeschluss verbindlich.
Ort der Leistung
Schwalmtal, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Schwalmtal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Antragsteller soll sich durch städtebaulichen Vertrag verpflichten, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.