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Im GesprächGemeinde Schwalmtal · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Edeka-Erweiterung in Schwalmtal

Der Antrag zielt darauf, die langfristig bestehende Bebauung zu schützen und eine dringend notwendige Erweiterung des Edeka-Marktes am Häsenberg 1 zu ermöglichen. Vorgesehen sind eine Erweiterung der Verkaufsfläche und ein zusätzlicher Kundenparkplatz. Der Ausschuss berät den Antrag am 03.11.2026.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Erweiterung Lebensmittelmarkt
Die Verkaufsfläche soll um ca. 410 m² auf bis zu 1.800 m² erweitert werden. Vorgesehen sind unter anderem breitere Gänge für barrierearmes Einkaufen, eine übersichtlichere Warenpräsentation und optimierte interne Organisationsabläufe.
Kundenparkplatz
Südwestlich des Marktes soll ein zusätzlicher Kundenparkplatz geschaffen werden.
Bauleitplanung
Erforderlich sind die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Waldniel, Flur 71, die Flurstücke 59 (tlw.), 690 (tlw.), 692 (tlw.), 1037, 1125, 1129, 1130, 1131 und 1155.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antragsschreiben des Antragstellers (erledigt)20.10.2026
  2. Beratung im Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehrals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit förmlicher Umweltprüfung, Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Antrag zielt darauf, die langfristig bestehende Bebauung zu schützen und eine dringend notwendige Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes zu ermöglichen. Der Markt liegt am Häsenberg 1.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zur Markterweiterung und Schaffung eines zusätzlichen Kundenparkplatzes soll unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass der Antragsteller die Planungskosten übernimmt.

Noch offen

  • Die endgültige Abgrenzung des Plangebietes wird im weiteren Verfahren festgelegt und mit dem Aufstellungsbeschluss verbindlich.

Ort der Leistung

Schwalmtal, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Schwalmtal, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Antragsteller soll sich durch städtebaulichen Vertrag verpflichten, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

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