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Frühe PlanungGemeinde Schwalmtal · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Wohngebiet Genfeldhof in Schwalmtal

Auf den Grundstücken Gemarkung Amern, Flur 8, Flurstücke 394 und 411 soll ein Wohngebiet das Siedlungsgefüge im Ortsteil Vogelsrath ergänzen. Der Bebauungsplanvorentwurf steht am 03.11.2026 zur Beratung, die frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit ist vorgesehen.

Nächster Schritt

Vorstellung und Beratung des Vorentwurfs am 03.11.2026, frühzeitige Beteiligung ist vorgesehen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohngebiet und Bebauungsplanung
Vorgesehen sind Einfamilien- und/oder Mehrfamilienhäuser sowie Doppel- und/oder Reihenhäuser. Der Geltungsbereich soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, der Flächennutzungsplan soll im Zuge einer Berichtigung zu Wohnbauflächen angepasst werden.
Ökologischer Ausgleich
Wegen der Versiegelung wird ein freiwilliger ökologischer Ausgleich vorgeschlagen. Das berechnete Defizit beträgt 4.999 Punkte und könnte über das bestehende Ökokonto der Gemeinde abgegolten werden.
Öffentliche Entwässerung, Variante 1
Vorgesehen sind 72 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP einschließlich Einbau und Schächten sowie Straßenentwässerung über Mulden-Rigole.
Öffentliche Entwässerung, Variante 2
Vorgesehen sind 72 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP und 70 m Regenwasserkanal DN 300 B einschließlich Einbau und Schächten, TV-Abnahme und Dichtheitsprüfung sowie eine Behandlungsanlage und eine unterirdische Rigole aus Kunststoffboxen.
Öffentliche Entwässerung, Variante 3
Vorgesehen sind 72 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP sowie 43 m Regenwasserrinne und 25 m Substratfilterrinnen mit darunterliegender Versickerung.
Baugrundstücke
Beabsichtigt ist die Bildung von etwa sechs Baugrundstücken für Einfamilien- und/oder Doppelhäuser.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorstellung des Vorentwurfs und Beschlussberatungals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit soll freiwillig erfolgen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das zuvor unbebaute Gelände soll das Siedlungsgefüge im Ortsteil Vogelsrath ergänzen. Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet, der Vorentwurf soll im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.

Das bestehende Planungsrecht ermöglicht das Vorhaben nicht. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Dorfgebiet dar, ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Entwässerungskostenschätzung beschreibt drei Varianten für die öffentliche Entwässerung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Vorentwurf soll zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden. Ein freiwilliger ökologischer Ausgleich soll erfolgen.

Noch offen

  • Die Flächennutzungsplan-Berichtigung soll im weiteren Verfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf über den Kreis Viersen vorgelegt werden.
  • Die Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf sowie die vorgesehenen frühzeitigen Beteiligungsschritte stehen aus.
  • Die Einordnung des Bodens nach EBV steht noch aus.

Ort der Leistung

Schwalmtal, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Schwalmtal, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Öffentliche Entwässerung, Variante 1Summe brutto laut Dokument15.170 €
Öffentliche Entwässerung, Variante 2Summe brutto248.213 €
Öffentliche Entwässerung, Variante 3Summe brutto137.875 €
Finanzierung
Die Vorlage berührt den Haushaltsplan nicht.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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