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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplanänderung Heckenbach-Blasweiler

Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich südlich der Hauptstraße in Blasweiler. Das Verfahren wurde eingeleitet, der Ausschuss empfiehlt, den überarbeiteten Entwurf zur Offenlage anzunehmen. Die Entscheidung des Verbandsgemeinderats ist für den 11.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Beschließende Beratung im Verbandsgemeinderat am 11.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 05.01
Der Flächennutzungsplan wird für den Bereich südlich der Hauptstraße in Heckenbach-Blasweiler geändert. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren mit dem entsprechenden Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heckenbach.
Verfahrensbegleitung
Die Verwaltung und das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro werden beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag der Ortsgemeinde Heckenbach auf Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)04.12.2025
  2. Einleitung des Änderungsverfahrens durch den Verbandsgemeinderat (erledigt)22.01.2026
  3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)03.06.2026 bis 10.07.2026
  4. Vorberatende Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt und Wiederaufbau (erledigt)22.10.2026
  5. Beschließende Beratung im Verbandsgemeinderatals Nächstes11.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte am 04.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Verbandsgemeinderat leitete das Verfahren am 22.01.2026 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan der Ortsgemeinde ein.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 statt. Eine Stellungnahme wurde vorgetragen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die aktualisierte Änderungsplanung anzunehmen und den überarbeiteten Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB offenzulegen.

Noch offen

  • Beschluss des Verbandsgemeinderats zur aktualisierten Änderungsplanung und zur Offenlage am 11.11.2026.

Ort der Leistung

Heckenbach, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Heckenbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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