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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Windenergie Düsselsberg in Heckenbach

Die Ortsgemeinde Heckenbach prüft seit mehreren Jahren die Windenergienutzung, die Fläche „Heckenbach 30“ wurde nach einer Natura2000-Hauptprüfung aus der Regionalplanfortschreibung ausgeschlossen. Der Ausschuss empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen am Düsselsberg.

Nächster Schritt

Beschluss des Verbandsgemeinderats am 11.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans
Im Bereich Düsselsberg, südlich der Ortslage Blasweiler, Gemarkung Heckenbach, Fluren 17, 30 und 32, sollen die bisherigen Darstellungen „Wald“ beziehungsweise „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“ umgewandelt werden.
Fachgutachten, Planung und Verfahrensbegleitung
Die FNP-Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren und erfordert einen Umweltbericht sowie naturschutzfachliche Gutachten. Die Verwaltung soll geeignete Planungsbüros für die Fachgutachten, Planungsleistungen und Verfahrensbegleitung suchen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Grundsatzbeschluss zur Nutzung von Windenergie (erledigt)Mai 2024
  2. Ausschuss empfiehlt die FNP-Änderung und Einleitung des Änderungsverfahrens (erledigt)22.10.2026
  3. Beschluss des Verbandsgemeinderatsals Nächstes11.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Geeignete Planungsbüros sollen gesucht und mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Heckenbach prüft seit mehreren Jahren die Windenergienutzung. 2024 gewann die Ortsgemeinde eegon, Eifel Energiegenossenschaft eG als Partner für Fachplanung und Projektierung, die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt.

Die Fläche 30 Heckenbach wurde nach einer Natura2000-Hauptprüfung aus der aktuellen Regionalplan-Teilfortschreibung ausgeschlossen. Fachbehörden empfahlen, die Windenergienutzung am Düsselsberg unabhängig davon über Bauleitplanung zu sichern.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Windenergie Düsselsberg“ zu ändern und die Verwaltung mit der Verfahrensvorbereitung, der landesplanerischen Stellungnahme sowie der Beteiligung zu beauftragen. Ergebnis: Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Änderung; dessen Beschluss steht noch aus..

Noch offen

  • Der Verbandsgemeinderat soll am 11.11.2026 über die FNP-Änderung beschließen.
  • Die Kostenanteile zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Heckenbach sind noch nicht festgelegt.
  • Der vorläufige Änderungsbereich kann im Verfahren modifiziert werden.

Ort der Leistung

Heckenbach, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Heckenbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten der Änderungsplanung sollen der Verbandsgemeinde oder der Ortsgemeinde Heckenbach zugeordnet werden, die Kostenverteilung ist noch nicht festgelegt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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