Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Im Bereich Düsselsberg, südlich der Ortslage Blasweiler, Gemarkung Heckenbach, Fluren 17, 30 und 32, sollen die bisherigen Darstellungen „Wald“ beziehungsweise „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“ umgewandelt werden.
- Fachgutachten, Planung und Verfahrensbegleitung
- Die FNP-Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren und erfordert einen Umweltbericht sowie naturschutzfachliche Gutachten. Die Verwaltung soll geeignete Planungsbüros für die Fachgutachten, Planungsleistungen und Verfahrensbegleitung suchen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Grundsatzbeschluss zur Nutzung von Windenergie (erledigt)Mai 2024
- Ausschuss empfiehlt die FNP-Änderung und Einleitung des Änderungsverfahrens (erledigt)22.10.2026
- Beschluss des Verbandsgemeinderatsals Nächstes11.11.2026
Vergabeverfahren
Geeignete Planungsbüros sollen gesucht und mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Heckenbach prüft seit mehreren Jahren die Windenergienutzung. 2024 gewann die Ortsgemeinde eegon, Eifel Energiegenossenschaft eG als Partner für Fachplanung und Projektierung, die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt.
Die Fläche 30 Heckenbach wurde nach einer Natura2000-Hauptprüfung aus der aktuellen Regionalplan-Teilfortschreibung ausgeschlossen. Fachbehörden empfahlen, die Windenergienutzung am Düsselsberg unabhängig davon über Bauleitplanung zu sichern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Windenergie Düsselsberg“ zu ändern und die Verwaltung mit der Verfahrensvorbereitung, der landesplanerischen Stellungnahme sowie der Beteiligung zu beauftragen. Ergebnis: Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Änderung; dessen Beschluss steht noch aus..
Noch offen
- Der Verbandsgemeinderat soll am 11.11.2026 über die FNP-Änderung beschließen.
- Die Kostenanteile zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Heckenbach sind noch nicht festgelegt.
- Der vorläufige Änderungsbereich kann im Verfahren modifiziert werden.
Ort der Leistung
Heckenbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Heckenbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten der Änderungsplanung sollen der Verbandsgemeinde oder der Ortsgemeinde Heckenbach zugeordnet werden, die Kostenverteilung ist noch nicht festgelegt.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.