Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kunstwerk am Mehrzweckgebäude
- Skulptur, Wandmalerei oder Installation im Außenbereich. Standort ist die Fläche vor dem Mehrzweckgebäude oder die Nordfassade, die Fassade nur für Malerei oder Installation. Die Maße ergeben sich aus dem Standort. Es gibt keine Beleuchtung. Verwendet werden heimischer Naturstein oder Materialien mit Bezug zum Gebäude. Das Werk soll sich auf die Region (Vulkan) beziehen.
- Interessenabfrage und Vergabe
- Es findet eine öffentliche Interessenabfrage statt. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft die Interessenbekundungen und wählt anhand einer vorher festgelegten Bewertungsmatrix mindestens drei geeignete Künstler aus, die Gestaltungsvorschläge einreichen. Nicht erfolgreiche Teilnehmende erhalten jeweils 300 €, höchstens drei Künstler. Über die Beauftragung entscheidet das zuständige Gremium der Ortsgemeinde.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat legt einstimmig die Rahmenbedingungen fest und beauftragt die Verwaltung mit Interessenabfrage und Vergabeverfahren (erledigt)21.09.2026
- Öffentliche Interessenabfrage, Prüfung der Eignung durch die Verbandsgemeindeverwaltungals Nächstesdanach
- Auswahl von mindestens drei Künstlern, Gestaltungsvorschläge, Beauftragung durch das zuständige Gremium der Ortsgemeindedanach
- Frist für den vollständigen Abschluss der Arbeiten an der Kunst am Bau01.06.2027
Vergabeverfahren
Öffentliche Interessenabfrage mit anschließendem Vergabeverfahren. Mindestens drei geeignete Künstler werden zur Abgabe eines Gestaltungsvorschlags aufgefordert. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Künstlerverband. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft die Interessenbekundungen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Förderung des Mehrzweckgebäudes auf dem Marktplatz ist Kunst am Bau vorgesehen. Sie ist laut Vorlage das letzte offene „Puzzleteil“. Die Arbeiten sind entsprechend dem Bewilligungsbescheid bis zum 01.06.2027 vollständig abzuschließen.
Der Gemeinderat hat am 21.09.2026 die Rahmenbedingungen festgelegt. Gewünscht sind eine Skulptur, eine Wandmalerei oder eine Installation im Außenbereich, ohne Beleuchtung, aus heimischem Naturstein oder Materialien mit Bezug zum Gebäude und mit Bezug zur Region (Vulkan). Die Vorlage schlug 500 € Aufwandsentschädigung je Künstler vor, beschlossen wurden 300 €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat legte am 21.09.2026 die Rahmenbedingungen für Interessenabfrage und Vergabeverfahren fest. Er stimmte einer Vergütung von 300 € je Künstler zu, begrenzt auf höchstens drei Künstler, und beauftragte die Verwaltung mit dem Verfahren. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Entscheidung über die Beauftragung eines Künstlers trifft das zuständige Gremium der Ortsgemeinde.
- Wer die Bewertung der Bewerber vornimmt, legt die Ortsgemeinde noch fest.
Ort der Leistung
Niederzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Niederzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Kunst am Bau, Gesamtbudgetbrutto | 14.700 € |
|---|
- Förderung
- Restbetrag von 10.000 € der Förderung des Mehrzweckgebäudes wird erst nach Fertigstellung der Kunst am Bau ausgezahlt
- Finanzierung
- Laut Vorlage ist die Kunst am Bau im Bewilligungsbescheid zur Förderung des Mehrzweckgebäudes vorgesehen. Die Mittel sind für die Maßnahme in den Haushalt 2027 einzustellen. Von der Förderung des Mehrzweckgebäudes ist ein Restbetrag von 10.000 € einbehalten, bis die Kunst am Bau fertig ist. Danach wird er als letzte Förderrate an die Gemeinde ausgezahlt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.