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BeschlossenOrtsgemeinde Niederzissen · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Feuerwehrhaus-Bebauungsplan Niederzissen

Die vorhandenen Baulichkeiten erfüllen die gestiegenen Anforderungen an Brand- und Katastrophenschutz sowie Unfallverhütung nicht mehr, eine Erweiterung auf dem bisherigen Grundstück ist räumlich nicht möglich. Der Rat beschloss den Bebauungsplan für einen Neubau am vorhandenen Feuerwehrstandort als Satzung.

Nächster Schritt

Öffentliche Bekanntmachung, ein Datum ist nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Feuerwehrhaus
Der Plan setzt in Niederzissen, Gemarkung Niederzissen, Flur 10, 2.869 m² als Gemeinbedarfsfläche fest, davon 1.871 m² überbaubar. Festgesetzt sind GRZ 0,6, GFZ 0,7, höchstens zwei Vollgeschosse und eine maximale Gebäudehöhe von 10,5 m. Er umfasst außerdem den Abriss eines Wohngebäudes und die Überplanung einer bisher ungenutzten Freifläche.
Satzungsunterlagen
Bestandteile sind Planzeichnung und Textfestsetzungen, beigefügt sind eine Begründung und eine Anlage. Der Bebauungsplan sieht eine Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bausenberg II“ vor.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)20.04.2026
  2. Öffentliche Auslegung (erledigt)20.07.2026 bis 21.08.2026
  3. Als Satzung beschlossenals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die vorhandenen Baulichkeiten entsprechen nicht mehr den gestiegenen Anforderungen an Brand- und Katastrophenschutz sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Eine bedarfsgerechte Erweiterung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen ist wegen der räumlichen Enge nicht möglich.

Der Rat fasste am 20.04.2026 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zugunsten eines Neubaus im Bereich des vorhandenen Feuerwehrstandortes. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20.07.2026 bis zum 21.08.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat beschloss den Bebauungsplan am 02.11.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Noch offen

  • Bekanntmachungsdatum und Inkrafttreten des Bebauungsplans sind noch nicht eingetragen.
  • Baukostenhöhe und konkrete Ausführungsplanung für das Feuerwehrgerätehaus sind nicht angegeben.

Ort der Leistung

Niederzissen, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Niederzissen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
PlanungsverfahrenAlle Verfahrenskosten trägt die Ortsgemeinde Niederzissen.nicht beziffert
Planung und spätere Errichtung des FeuerwehrgerätehausesDie Verbandsgemeinde übernimmt die Kosten beziehungsweise diese fallen in ihren Aufgabenbereich.nicht beziffert
Finanzierung
Die Ortsgemeinde trägt die Kosten des Verfahrens. Die Verbandsgemeinde übernimmt die Kosten der Planung und späteren Errichtung des Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise diese fallen in ihren Aufgabenbereich.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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