Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Feuerwehrhaus
- Der Plan setzt in Niederzissen, Gemarkung Niederzissen, Flur 10, 2.869 m² als Gemeinbedarfsfläche fest, davon 1.871 m² überbaubar. Festgesetzt sind GRZ 0,6, GFZ 0,7, höchstens zwei Vollgeschosse und eine maximale Gebäudehöhe von 10,5 m. Er umfasst außerdem den Abriss eines Wohngebäudes und die Überplanung einer bisher ungenutzten Freifläche.
- Satzungsunterlagen
- Bestandteile sind Planzeichnung und Textfestsetzungen, beigefügt sind eine Begründung und eine Anlage. Der Bebauungsplan sieht eine Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bausenberg II“ vor.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)20.04.2026
- Öffentliche Auslegung (erledigt)20.07.2026 bis 21.08.2026
- Als Satzung beschlossenals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die vorhandenen Baulichkeiten entsprechen nicht mehr den gestiegenen Anforderungen an Brand- und Katastrophenschutz sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Eine bedarfsgerechte Erweiterung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen ist wegen der räumlichen Enge nicht möglich.
Der Rat fasste am 20.04.2026 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zugunsten eines Neubaus im Bereich des vorhandenen Feuerwehrstandortes. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20.07.2026 bis zum 21.08.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat beschloss den Bebauungsplan am 02.11.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Noch offen
- Bekanntmachungsdatum und Inkrafttreten des Bebauungsplans sind noch nicht eingetragen.
- Baukostenhöhe und konkrete Ausführungsplanung für das Feuerwehrgerätehaus sind nicht angegeben.
Ort der Leistung
Niederzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Niederzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| PlanungsverfahrenAlle Verfahrenskosten trägt die Ortsgemeinde Niederzissen. | nicht beziffert |
|---|---|
| Planung und spätere Errichtung des FeuerwehrgerätehausesDie Verbandsgemeinde übernimmt die Kosten beziehungsweise diese fallen in ihren Aufgabenbereich. | nicht beziffert |
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde trägt die Kosten des Verfahrens. Die Verbandsgemeinde übernimmt die Kosten der Planung und späteren Errichtung des Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise diese fallen in ihren Aufgabenbereich.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.