Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Änderung des Flächennutzungsplans für Bauhof und Kindertagesstätte
- In der Gemarkung Niederzissen werden die Sonderbaufläche Sportanlage und Bauhof sowie landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Sonderbaufläche Bauhof und eine Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte umgewandelt. Betroffen sind Flur 6, Flurstücke 26/1, 27/1, 30/2 und 30/3 sowie teilweise 39/1 und 38.
- Änderung des Flächennutzungsplans für Sport und Freizeit
- Eine Gemeinbedarfsfläche Sporthalle und landwirtschaftliche Nutzfläche werden in eine sonstige Sonderbaufläche Sport und Freizeitfläche umgewandelt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Frühzeitige Beteiligung, Planentwurf einsehbar (erledigt)27.10.2025 bis 28.11.2025
- Annahme der Änderung durch den Verbandsgemeinderat (erledigt)25.06.2026
- Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)13.04.2026 bis 15.05.2026
- Zustimmung des Gemeinderats Kempenich (erledigt)26.10.2026
- Genehmigung und Bekanntmachung der Änderungals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Verbandsgemeinde Brohltal ändert den Flächennutzungsplan für Sport, Freizeit, Bauhof und Kindertagesstätte in Niederzissen.
Der Verbandsgemeinderat nahm die Änderung am 25.06.2026 an. Die frühzeitige Beteiligung lief vom 27.10.2025 bis 28.11.2025, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.04.2026 bis 15.05.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat erteilte der 35. Änderung des Flächennutzungsplans die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO. Ergebnis: Einstimmig.
Noch offen
- Genehmigung und Bekanntmachung der Änderung sind im Plan noch nicht ausgefüllt.
Ort der Leistung
Niederzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Niederzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.