Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausbau der Straße Mörsweg
- Ausbau der Straße Mörsweg nach der Kostenberechnung vom 18.09.2026. Was im Einzelnen gebaut wird, nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat stand zur Entscheidung über den Ausbau und den Zuwendungsantrag auf der Tagesordnung (erledigt)29.09.2026
- Bescheid über den Zuwendungsantrag, laut Vorlage regelmäßig erst im Folgejahr (ca. April/Mai)als Nächstesdanach
- Baubeginn erst nach dem Bewilligungsbescheiddanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Bornheim will die Straße „Mörsweg“ ausbauen. Nach der Kostenberechnung vom 18.09.2026 belaufen sich die Ausbaukosten auf rund 1.100.000 €. Für den Antrag müssen die Pläne veranschlagungs- und ausführungsreif sein.
Für den Ausbau einer Gemeindestraße kann die Ortsgemeinde grundsätzlich einen Zuwendungsantrag aus dem Investitionsstock stellen. Der Investitionsstock fördert Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert und die aus keinem anderen Fördertopf Geld erhalten können. Vor dem Bewilligungsbescheid darf mit dem Bau grundsätzlich nicht begonnen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Ausbau der Straße Mörsweg beschließen und einen Zuwendungsantrag aus dem Investitionsstock stellen.
Noch offen
- Ob und in welcher Höhe eine Zuwendung bewilligt wird, erfährt die Gemeinde erst im folgenden Jahr.
Ort der Leistung
Bornheim (Rheinhessen), Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bornheim (Rheinhessen), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbau Mörsweg, Kostenberechnungrund, laut Kostenberechnung vom 18.09.2026 | 1.100.000 € |
|---|
- Förderung
- Zuwendung aus dem Investitionsstock vorgesehen, Höhe offen
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde will eine Zuwendung aus dem Investitionsstock beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem Landesinteresse an dem Vorhaben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.