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BeschlossenOrtsgemeinde Freimersheim · Bau & Handwerk, Bau & Garten, Planung & Beratung · Sitzung am

Neubaugebiet Obermühlstraße, West in Freimersheim

Das Wohngebiet soll den Bedarf an Wohnbauland decken, da in der Ortslage abgesehen von wenigen Baulücken keine bebaubaren Flächen verfügbar sind. Der Bebauungsplan wurde am 20.10.2026 beschlossen, vorgesehen sind Erschließung und eine Lärmschutzanlage.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Erschließung
Die Erschließung des geplanten Wohngebiets soll in kommunaler Trägerschaft erfolgen. Die Umsetzung ist mit gesetzlichem Bodenordnungsverfahren und Anwendung des gesetzlichen Beitragsrechts vorgesehen.
Lärmschutzanlage
Vorgesehen ist eine ca. 76 m lange Lärmschutzanlage mit einer straßenseitigen Höhe von 4,0 m. Als Ausführung kommt gegebenenfalls eine Wall-/Wandkombination in Betracht.
Grünflächen und Eingrünung
Die nördlichen Gehölzflächen mit ca. 2.615 m² werden planungsrechtlich zum Schutz ausgewiesen. Zusätzliche Randeingrünungsmaßnahmen sind im Süden und Westen vorgesehen.
Wohngebiet und Straßenverkehrsflächen
Der Bebauungsplan weist die Wohngebiete WA 1, WA 2 und WA 3 sowie Straßenverkehrsflächen aus.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)20.10.2026
  2. Ortsübliche Bekanntmachung und Inkrafttreten des Bebauungsplans, Datum nicht ausgefüllt.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bodenordnung als Baulandumlegung gemäß BauGB, Erschließung in kommunaler Trägerschaft nach gesetzlichem Beitragsrecht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan soll den Bedarf an Wohnbauland decken. Abgesehen von wenigen Baulücken sind in der Ortslage keine bebaubaren Flächen vorhanden.

Der Plan sieht eine Siedlungserweiterung am südlichen Ortsrand vor. Die nördlichen Gehölzflächen mit ca. 2.615 m² werden zum Schutz erhalten, im Süden und Westen sind Randeingrünungsmaßnahmen vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplan „Obermühlstraße, West“ liegt in der Fassung gemäß Satzungsbeschluss vor. Ergebnis: Beschlossen; die Planzeichnung nennt den Verfahrensschritt vom 20.10.2026. Das Datum der ortsüblichen Bekanntmachung und des Inkrafttretens ist nicht ausgefüllt..

Noch offen

  • Die Gesamtkosten der Erschließung sind noch nicht ermittelt.
  • Das Datum der ortsüblichen Bekanntmachung und des Inkrafttretens ist nicht ausgefüllt.
  • Das Entwässerungskonzept war laut Begründung noch in Bearbeitung, genaue Details zu Versickerung und Rückhaltung sollen dem Entwässerungskonzept des wasserrechtlichen Verfahrens zu entnehmen sein.
  • Bei archäologischen Funden können Rettungsgrabungen und Bauverzögerungen erforderlich werden, unter Umständen sind Kostenbeiträge zu leisten.

Ort der Leistung

Freimersheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Freimersheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Finanzierung
Finanzierung der noch nicht ermittelten Erschließungskosten auf Grundlage der Satzungen bzw. Haushaltsansätze der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinde Freimersheim.

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