Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wärmepumpe mit Photovoltaik
- Austausch des alten Gasheizwertgeräts gegen eine Wärmepumpenanlage, ergänzt um eine Photovoltaikanlage mit 12,5 kWp und einem Batteriespeicher mit 8 kWh.
- Gerüst für die PV-Montage
- Für die Montage der PV-Anlage wird voraussichtlich ein Gerüst benötigt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsgemeinderat beschließt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Erneuerung der Heizung (erledigt)05.05.2026
- Verbandsgemeinderat beschließt den Austausch der Heizung einstimmig (Vorlage 2026/236) (erledigt)01.09.2026
- Angebote einholen, Förderung beantragen, Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieterals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Eine freihändige Vergabe ist möglich, weil die Bauleistung unter 100.000 € netto liegt. Die Verwaltung soll Angebote einholen. Der Bürgermeister ist ermächtigt, den Auftrag bei nicht erheblicher Abweichung von der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim ist defekt. Die Heizungsregelung und die Brauchwassersteuerung funktionieren nicht, deshalb steht kein Warmwasser zur Verfügung. Ein altes Gas-Heizwertgerät lässt sich nicht mehr reparieren, weil keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.
Am 05.05.2026 wurde beschlossen, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen. Verglichen werden sollte eine neue Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Photovoltaik und Batteriespeicher. Die Berechnung ergibt für die Wärmepumpe eine Amortisationsdauer von 9 Jahren gegenüber der Gasheizung.
Der Verbandsgemeinderat hat den Austausch am 01.09.2026 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung soll laut Vorlage Angebote einholen und die Förderung beantragen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat beschloss den Austausch des alten Gas-Heizwertgeräts gegen eine Wärmepumpe und die überplanmäßige Auszahlung nach § 100 GemO. Der Bürgermeister darf den Auftrag bei nicht erheblicher Abweichung von der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Angebote für die neue Anlage sind noch einzuholen.
- Die Förderung über die KfW-Förderung 422 ist noch zu beantragen.
- In der Beratung wurde vorgeschlagen, die Wirtschaftlichkeit des Batteriespeichers von Energieberatern prüfen zu lassen.
Ort der Leistung
Stein-Bockenheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Stein-Bockenheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten Wärmepumpe, Photovoltaik und Batteriespeichernetto, vor Abzug der Förderung, ohne Gerüst | 60.246 € |
|---|---|
| Wärmepumpenanlagenetto | 40.685 € |
| Photovoltaikanlage 12,5 kWp mit Batteriespeicher 8 kWhnetto | 19.562 € |
| Gerüst für die PV-Montageetwa, netto, zusätzlich zu den Gesamtkosten | 7.000 € |
- Förderung
- KfW-Förderung 422 für die Wärmepumpe, voraussichtlich 12.205,46 €
- Finanzierung
- Im Haushalt stehen 20.000 € bereit, deshalb beschloss der Verbandsgemeinderat am 01.09.2026 eine überplanmäßige Auszahlung nach § 100 GemO. Für die Wärmepumpe ist die KfW-Förderung 422 vorgesehen, voraussichtlich 12.205,46 €. Nach Abzug der Förderung und mit Gerüst nennt die Vorlage Gesamtaufwendungen von rund 55.040,94 € netto zzgl. MwSt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.