Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Querungshilfe an der L 414
- Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung L 414 und Einfahrt Vendersheim, zwischen der Ortslage und dem Rad- und Wirtschaftsweg.
- Planung und Herstellung
- Bau- und Honorarkosten, Vermessung, Landespflege und sonstige Baunebenkosten sind im Überschlag enthalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Bauen, Planung und Infrastruktur empfiehlt den Bau der Querungshilfe einstimmig (erledigt)08.09.2026
- Verbandsgemeinderat, der Bau der Querungshilfe stand zur Beschlussfassung an (erledigt)15.09.2026
- Ortsgemeinderat Vendersheim erfährt, dass der Verbandsgemeinderat den Bau beschlossen hat (erledigt)29.09.2026
- Umsetzung, sobald die Verkehrsbehörde zustimmt und die Fördermittelbewilligung vorliegtals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Verkehrsbehörde des Kreises hat die Beschilderung der neuen Radwegeverbindung von Saulheim, Partenheim und Wörrstadt nach Vendersheim nicht genehmigt. Auch einem Tempolimit von 100 auf zum Beispiel 70 km/h an der Kreuzung stimmt die Kreisverwaltung nicht zu.
Der LBM übernimmt die Federführung nicht, weil die Verbandsgemeinde Maßnahmenträgerin ist. Der LBM begleitet die Maßnahme beratend und bearbeitet den Fördermittelantrag im Bundesprogramm Stadt und Land.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss hat den Bau der Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr über die L 414 empfohlen. Der Verbandsgemeinderat hat den Bau danach beschlossen. Ergebnis: Ausschuss einstimmig.
Noch offen
- Zustimmung der Verkehrsbehörde und Fördermittelbewilligung stehen noch aus.
Ort der Leistung
Vendersheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Vendersheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Querungshilfe, Planung und Bau gesamtüberschlägig, brutto | 200.000 € |
|---|
- Förderung
- Antrag im Bundesprogramm Stadt und Land, Bewilligung ist Voraussetzung
- Finanzierung
- Die Mittel werden für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 angemeldet. Den Fördermittelantrag im Bundesprogramm Stadt und Land bearbeitet der LBM. Die Bewilligung ist Voraussetzung für die Umsetzung. Der Ortsgemeinde Vendersheim entstehen keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.