Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Wärmeplanung
- Strategisches Konzept für eine sichere, regionale und klimafreundliche Wärmeversorgung, erarbeitet mit einem externen Planungsbüro. Alle relevanten Akteure sollen beteiligt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Erstellung der Wärmeplanung zu einer Auftragssumme von brutto 70.000 € (erledigt)01.09.2026
- Angebote einholen und Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilenals Nächstesdanach
- Der Wärmeplanungsprozess soll bis Ende Juni abgeschlossen seinJuni 2027
Vergabeverfahren
Freihändige Vergabe, bei der mehrere Angebote eingeholt werden. Das wirtschaftlichste Angebot wird mit einer Bewertungsmatrix ausgewählt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Rheinland-Pfalz hat das Wärmeplanungsgesetz zum 26.04.2025 in Landesrecht überführt. Die Verbandsgemeinde muss wegen ihrer Einwohnerzahl bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Der Prozess soll bis Ende Juni 2027 abgeschlossen sein.
Ein Förderantrag beim Fördermittelgeber ZUG konnte wegen der Haushaltssperre des Bundes im Dezember 2023 nicht mehr eingereicht werden. Deshalb ist die Wärmeplanung nun nach Landesgesetz durchzuführen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Wärmeplanung nach dem AGWPG zu erstellen. Der Bürgermeister darf den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen, wenn die Angebotssumme die Kostenberechnung um höchstens 20 % überschreitet. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Welches Büro den Auftrag erhält, entscheidet die Bewertung der Angebote.
- Wann die Angebote eingeholt werden, nennen die Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Wöllstein, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Wöllstein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (geschätzter Bruttoauftragswert)brutto, auf Basis vorliegender Richtpreisangebote | 70.000 € |
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- Finanzierung
- Das Land leistet der Verbandsgemeinde Konnexitätszahlungen von insgesamt ca. 110.000 € für die Wärmeplanung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.