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BeschlossenVerbandsgemeinde Wöllstein · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Kommunale Wärmeplanung in der VG Wöllstein

Die Verbandsgemeinde Wöllstein muss bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Der Verbandsgemeinderat hat am 01.09.2026 einstimmig beschlossen, ihn mit einem externen Planungsbüro zu erarbeiten. Der Auftragswert wird auf etwa 70.000 € brutto geschätzt, das Land leistet ca. 110.000 €.

Kostenschätzung

70.000 €

Nächster Schritt

Mehrere Angebote einholen, Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, Abschluss bis Ende Juni 2027

Ausführung

Bis Ende Juni 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kommunale Wärmeplanung
Strategisches Konzept für eine sichere, regionale und klimafreundliche Wärmeversorgung, erarbeitet mit einem externen Planungsbüro. Alle relevanten Akteure sollen beteiligt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Erstellung der Wärmeplanung zu einer Auftragssumme von brutto 70.000 € (erledigt)01.09.2026
  2. Angebote einholen und Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilenals Nächstesdanach
  3. Der Wärmeplanungsprozess soll bis Ende Juni abgeschlossen seinJuni 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe, bei der mehrere Angebote eingeholt werden. Das wirtschaftlichste Angebot wird mit einer Bewertungsmatrix ausgewählt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Land Rheinland-Pfalz hat das Wärmeplanungsgesetz zum 26.04.2025 in Landesrecht überführt. Die Verbandsgemeinde muss wegen ihrer Einwohnerzahl bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Der Prozess soll bis Ende Juni 2027 abgeschlossen sein.

Ein Förderantrag beim Fördermittelgeber ZUG konnte wegen der Haushaltssperre des Bundes im Dezember 2023 nicht mehr eingereicht werden. Deshalb ist die Wärmeplanung nun nach Landesgesetz durchzuführen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Wärmeplanung nach dem AGWPG zu erstellen. Der Bürgermeister darf den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen, wenn die Angebotssumme die Kostenberechnung um höchstens 20 % überschreitet. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Welches Büro den Auftrag erhält, entscheidet die Bewertung der Angebote.
  • Wann die Angebote eingeholt werden, nennen die Unterlagen nicht.

Ort der Leistung

Wöllstein, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Wöllstein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (geschätzter Bruttoauftragswert)brutto, auf Basis vorliegender Richtpreisangebote70.000 €
Finanzierung
Das Land leistet der Verbandsgemeinde Konnexitätszahlungen von insgesamt ca. 110.000 € für die Wärmeplanung.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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